Frage: Steht mir das geld noch zu ????

Hallo, als ich mit meiner ersten Tochter schwanger wurde stand ich in einem festen Arbeitsverhältniss. Ich konnte damals meinen Urlaub vor dem Mutterschutz nicht mehr nehmen, und so hab ich meinen Arbeitgeber gebeten, mir das geld auszubezahlen. das hat er aber nicht gemacht, sondern meinte, daß ich den Urlaub nach dem mutterschutz nehmen könnte, bzw, daß er mir das geld erst bei einer Kündigung zahlen würde. Wir hatten ein sehr schlechtes Verhältnis. Nun hab ich aber nicht gekündigt, sondern ganz normal meinen EU genommen. Im EU bin ich dann wieder schwanger geworden, und Tochter Nr. 2 ist geboren, bei der ich nun wieder 3 jahre EU genommen habe. Wie mache ich es nun am besten, an mein Geld, bzw meine Urlaubstage zu kommen. Da wir inzwischen auch 400km weggezogen sind, werde ich in diesem Betrieb nie wieder arbeiten. Kündigen möchte ich aber vorerst auch nicht, da ich ja dadurch weiterhin krankenversichert bin. Steht mir nach dem EU das Geld dann noch zu wenn ich das Arbeitsverhältnis kündige??? Oder wie mache ich es am besten??? Es handelt sich immerhin um fast 30 Arbeitstage..also ein ganzes Monatsgehalt...was muß ich beachten??? Vielen dank sagt Elke

Mitglied inaktiv - 07.03.2003, 15:02



Antwort auf: Steht mir das geld noch zu ????

Hallo, eine Auzahlung ist erst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2003



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