Hallo!
Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.7.16 aus.
Eine Woche davor ist ebenfalls der Mutterschutz vorbei. Das heißt ich muss für die letzte Woche noch Elternzeit beantragen, richtig ?
Besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, da ich diesen nicht wahrnehmen konnte oder kann ich dazu gezwungen werden in der letzten Woche einen Teil Urlaub zu nehmen?
von
Martha91
am 07.06.2016, 21:27
Antwort auf:
Steht mir Urlaubsabgeltung zu?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Ob Sie noch Urlaub haben, arbeiten wollen oder in Elternzeit gehen ist Ihre Entscheidung.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.06.2016
Antwort auf:
Steht mir Urlaubsabgeltung zu?
Ob du nach dem Mutterschutz Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, ist deine Entscheidung.
Achtung: du musst die Mitteilungsfrist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beachten!
Dein Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass du statt der Elternzeit Urlaub in Anspruch nimmst.
Beachtest du jedoch die Frist nicht, musst du nach dem Mutterschutz entweder arbeiten oder Urlaub in Anspruch nehmen.
Urlaub, den du nicht in Anspruch nehmen konntest, ist abzugelten.
von
chrissicat
am 08.06.2016, 05:59