Hallo, ich war bis 2017 Teilzeitbeschäftigt und nun in Elternzeit (Elterngeld plus da ich einem 450€ Job bei meinem Arbeitgeber nachging) und nun bin ich während der Elternzeit erneut schwanger geworden und hab letzte Woche entbunden! Nun ist meine Frage: wie viel Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber steht mir zu? Berechnet sich das aus meiner Teilzeittätigkeit bis 2017 oder aus dem 450€ Job?
Vielen Dank schon mal
von
NadineZ.
am 15.03.2019, 11:29
Antwort auf:
Steht mir Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu und wenn ja wie wird es berechnet
Hallo,
entscheidend ist, ob Sie die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beendet haben.
Wenn das so ist bekommen Sie den Zuschuss aus Ihrem Hauptarbeitsvertrag.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.03.2019
Antwort auf:
Steht mir Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu und wenn ja wie wird es berechnet
Erst einmal Glückwunsch zum Nachwuchs!
Hast du denn deine Elternzeit zu Beginn des neuen Mutterschutzes beendet? Wenn ja, Mutterschaftsgeld nach der TZ. Wenn nein, schaut es schlecht aus. Dann kannst du nur eine einmalige Zahlung (rd. 200,-- Euro) beantragen.
von
KielSprotte
am 15.03.2019, 12:24
Antwort auf:
Steht mir Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber zu und wenn ja wie wird es berechnet
Ich hab die Elternzeit vor Mutterschutzbeginn schriftlich beendet... hab jetzt allerdings zu wenig überwiesen bekommen! Kann man das irgendwo nachlesen bzw ausdrucken damit ich das meinem Chef geben kann!?
von
NadineZ.
am 16.03.2019, 12:18