Frage: Stehen bei der Arbeit

Hallo, ist irgendwo genau geregelt, wie lange man insgesamt beim Arbeiten stehn darf? Mit den 4 Stunden laut Mutterschutzgesetz ist mir nicht wirklich weiter geholfen :-( Ich bin Apothekerin und arbeite größtenteils im Handverkauf, wobei ich stehen oder eben gehen muss. Zwischendurch kann ich natürlich theoretisch mal sitzen, aber nur, wenn es der Kundenverkehr erlaubt, was aber immer unterschiedlich sein kann. An manchen Tagen sind gerade mal kurze Pausen von 1-2 Minuten möglich, an anderen kann ich auch mal 10 Minuten sitzen. In meiner letzten SS hat mich gerade dieses Auf-und Ab sehr angestrengt und dieses Unkalkulierbare, dass man eben u.U. die Pause nicht dann machen kann, wenn man sie braucht. Zählt immer nur das Stehen zwischen den einzelnen Pausen oder alles zusammen? Irgendwo hatte ich auch gelesen, dass man ja im Verkauf nicht die ganze Zeit statisch stehen müsste wie am Fließband und das daher nicht als Stehen bezeichnet werden könnte. Dadurch ist es aber nicht weniger anstrengend, vor allem bei 40 Wochenstunden. Im Sommer haben wir auch gut und gerne mal 30 Grad in der Apotheke, vor allem vorne, wo wir stehen müssen. Dazu finde ich auch nur den Begriff "Hitze" im Mutterschutzgesetz, aber wo fängt Hitze an? Kann man dann evtl. im Sommer für die Zeit der größten Hitze ein BV bekommen? Liebe Grüße und vielen Dank! Murmel

von Murmel880 am 22.02.2012, 18:04



Antwort auf: Stehen bei der Arbeit

Hallo, das ist alles ganz genau geregelt, und zwar in §4 Abs. 2.2 MuSchG: "Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet." Also: Ab dem 6. Monat darfst Du am Arbeitstag INSGESAMT (also nicht am Stück sondern alle Stehenden Tätigkeiten am Tag zusammengerechnet) nicht mehr als 4 Stunden stehen. Sprich wenn Du Vollzeit 8 Stunden pro Tag arbeitest musst Du die Hälfte der Zeit sitzende Tätigkeiten ausüber können, ansonsten bedarf es eines BVs. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 23.02.2012, 11:15



Antwort auf: Stehen bei der Arbeit

Hallo, vielleicht kann der Arbeitgeber die einen "Barhocker" oder ähnliches zur Verfühgung stellen. Als Büroangestellt steht einen auch einen Hocker zum hochlegen der Beine zu. Diese Information habe ich aus dem Ordner meiner Krankenkasse bekommen. Der Ordner wurde kostenlos zur Verfügung gestellt, monatlich bekamm ich weitere Infos. Grüße

von Engelchen007 am 23.02.2012, 13:39



Antwort auf: Stehen bei der Arbeit

Wie wird das mit dem Hin-und Hergehen denn ausgelegt? Das geht doch genauso auf den Rücken und übt denselben Druck innerhalb der Gebärmutter aus wie das Stehen? 4 Stunden sitzen kann ich niemals an einem Tag.

von Murmel880 am 23.02.2012, 14:55



Antwort auf: Stehen bei der Arbeit

Hallo Murmel Ich war in der gleichen Situation. Ich hab mit dem Gewerbeaufsichtsamt telefoniert. Leider ist handverkauf nicht von dieser reglung betroffen. Das Gesetz bezieht sich nur auf statischen stehen, also wenn man sich garnicht bewegt. Das einzige was du versuchen kannst ist durch deine Fa eine arbeitszeitsbeschrankung zu bekommen, also nur noch 4 Std am Tag zu arbeiten. Ich hatte dauerstress wegen diesem auf und ab. Chef hat natürlich gemeint, ich hätte genug möglichkeiten mich auszuruhen. Nur ich war genaun in der weihnahtszeit noh tätig und das war dauerstehen.kaum hatte man sich hingesetzt, da kam schon die PTA mit ner Frage und ich musste vor. Wie weit bist du?wenn nix hilft, lass dich krank schreiben. Ich hab bis zum Ende versucht zu arbeiten und am Ende hab ich gesehen das ea mir nicht gut geht u Chef es egal ist. Am Ende kriegst du sowieso nur zu hören, das alle für dich eingesprungen sind usw.

von Hürem am 23.02.2012, 23:02