Sehr geehrte Frau Bader, Eine verzwickte Situation. Ich habe einen unbefristeten vollzeit Job. Im Oktober 2009 wurde mein Sohn geboren. Zunächst blieb ich für 1 Jahr in Elternzeit.diese wurde dann verlängert und ich machte einen Aushilfsjob im selben Unternehmen (23 Std./Woche) befristet bis Oktober 2012. 2012 wurde ich erneut schwanger. Im Juni 2012 teilte man mir mit das der Standort an dem ich beschäftigt bin zu Juli schließt.bis zu Beginn des Mutterschutzes stellte man mich vor die Wahl an einen anderen Standort zu wechseln oder unentgeltlich Zuhause zu bleiben. Ich war dann allerdings auf Grund meiner Schwangerschaft krank geschrieben und danach im Beschäftigungsverbot bis zum Beginn des Mutterschutzes. Ich habe nie einem Wechsel zu dem anderen Standort zugestimmt. Nun sagte mir die Personalabteilung das ich in dem anderen (neuen) Standort beschäftigt bin. Ich wollte jetzt eigentlich gerne das Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit im Oktober 2012 aufheben, da es mir unmöglich ist mit zwei kleinen Kindern einen Job fast 100km entfernt auszuüben. Das sei jetzt nicht möglich sagte mir die Personalabteilung. Ist das so richtig? Ich hatte/hätte ja nie die Möglichkeit gehabt im neuen Standort zu arbeiten da ich ja krank/Beschäftigungsverbot und mit dem vollzeit Vertrag eh noch in Elternzeit war... Es Bedarf doch meiner schriftlichen Zustimmung für einen Standortwechsel? Vielen dank MfG
von Diemamiandrea am 24.05.2013, 14:58