Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Liebe Frau Bader, mein AG hat vor 1 Jahr den Standort gewechselt und daher fast alle Mitarbeiter entlassen, einige wenige haben in den neuen Standort 300km entfernt gewechselt. Ich war damals schon in Elternzeit bis 31.12.2013. Davor 13 Jahre lang beruftätig. Bin momentan zum 2. Kind schwanger, ET 31.03.2013. Habe auch meinen AG darüber informiert, das ich den Mutterschaftsurlaub "verlängere". Ich möchte nicht kündigen, weil ich ja dann 3 monate vom Arbeitslosengeld gesperrt werde. Allerdings kann ich nach der Elternzeit den Job nicht aufnehmen, weil ich in Freising lebe (2Kinder), und die Firma ist nach Birkenfeld (Karlsruhe) gezogen. Welche Rechte stehen mir zu? Was würden Sie mir empfehlen? LG

von meleknur12 am 28.01.2013, 22:25



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Und dann würde ich, wenn das jüngere Kind im Kindergarten ist, mit Zustimmung des alten Arbeitgebers eine Teilzeittätigkeit einen neuen Arbeitgeber suchen und bei dem alten Arbeitgeber kündigen, wenn das alles in trockenen Tüchern ist. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2013



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Ich glaube aus dem Grund wir dir das Amt keine sperre geben, da die Firma ja verzogen ist, wenn du alg beantragen willst solltest du dich schon frühzeitig beim Amt melden und das klären.

von CKEL0410 am 29.01.2013, 08:16



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Hallo, vielen dank für deine antwort. Meinst du das ich garkeine chance auf abfindung habe? 13jahre lang gearbeitet - muß ich das sozusagen "verschenken"?

von meleknur12 am 29.01.2013, 08:34



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Eine Abfindung ist immer Verhandlungssache, einen Rechtsanspruch gibt es nicht - ausser es ist vertraglich etwas anderes festgelegt. Der AG ist dann motiviert, eine Abfindung zu zahlen, wenn er dich loswerden will. In deinem Fall willst bzw. kannst du sowieso nicht zur Arbeit antreten, deshalb sehe ich nicht warum der AG da Geld rausrücken sollte. Oder hast du noch ein As im Ärmel?

von Pamo am 29.01.2013, 09:02



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Hallo pamo, danke für die nachricht. Vertraglich ist leider nichts vereinbart worden, und nen as im ärmel hab ich auch net:'( ist echt ne blöde situation reg mich wirklich auf. 13jahre lang ohne 1tag krankgemeldet zu arbeiten und zum schluß mit "leeren händen" ciao zu sagen.

von meleknur12 am 29.01.2013, 09:11



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Ja, wenn man so die Presse liest, gewinnt man den Eindruck dass alle anderen dolle Abfindungen bekommen. Das stimmt aber nicht! Siehs mal so: Du hast 13 Jahre ein Gehalt gehabt, das war die Absprache und alles darüber hinaus ist schön, aber nicht verbindlich. Kannst ja mal pokern - falls du kurzfristig räumlich flexibel bist und einige Wochen dahin ziehen kannst/willst - und deinen Job einfordern. Vielleicht bietet man dir dann eine Abfindung an?

von Pamo am 29.01.2013, 09:17



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

...pokern kann ich nicht, weil ich voraussichtlich 31.03.13 entbinden werde. bin mir auch 100% sicher das die mir ne stelle anbieten würden. Waren bisher immer in kontakt. Ich werd die ez um 3jahre verlängern, und was sich in 3jahren tut kann ja eh keiner wissen. ;-) oder macht es sinn zu kündigen und arbeitslosengeld zu beantragen?

von meleknur12 am 29.01.2013, 09:29



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Damit kenne ich mich leider nicht aus!

von Pamo am 29.01.2013, 09:32



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Du solltest in jedem Fall deine 1. Elternzeit vorzeitig beenden und zwar genau zum Beginn deines Mutterschutzes, dann bekommst du erst mal wieder volles Muschugeld. Wenn du dich jetzt arbeitslos meldest bekommst du nur Muschugeld in Höhe des ALG1 und du verschwendest Anwartschaftszeit. Bekomm in Ruhe dein 2. Kind, mach deine Elternzeit und wenn die 2. Elternzeit sich dem Ende nähert ( 3 Monate vor Ende) dann solltest du wissen, ob du hinterher ziehst oder auf Grund des Firmensitzwechsels kündigst. Ich glaube nciht dass du eine Sperre bekommst, dein Mann hat ja seinen Job am jetzigen Wohnort ein Umzug währe dann ja nicht möglich. Um nach der Elternezeit ALG 1 zu bekommen dürfen seit der letzten Muschuzeit aber glaube nicht mehr als 2 Jahre vergangen sein, sonst hast du keinen Anspruch mehr. Aber da mach dich besser direkt auf dem A-Amt schlau.

von Julisa am 29.01.2013, 10:18



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Ah ok, einfach die bescheinigung vom frauenarzt dem ag vorlegen und ein begleitschreiben dazu das ich die elternzeit quasi verlängere? Was heißt volles mutterschutzgeld? Das von der kk? 13euro täglich? Oder auch ca. 2 monatsgehälter vom ag?

von meleknur12 am 29.01.2013, 11:18



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Hallo frau bader, vielen dank für ihre antwort. Das heißt also einfach die bescheinigung vom frauenarzt ausstellen lassen und an ag und kk zusenden? Ist der ag anteil wie damals bei der 1entbindung? Also fast ca. 2monatsgehälter?

von meleknur12 am 29.01.2013, 12:10



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Jap du bekommst das gleiche Muschugeld wie in der 1. Schwangerschaft. ich denke du solltest deinem Ag schriftlich mitteilen dass du die 1. ELternzeit zum soundsovielten beendest und laut ärztlicher Bescheinigung dich ab dem soundsovielten wieder inMutterschutz befindest. Einfach nur de bescheinigung zuschicken wird denke ich nciht ausreichen.

von Julisa am 30.01.2013, 10:23



Antwort auf: Standortwechsel durch AG - ich bin aber im Mutterschaftsurlaub

Hallo julisa, vielen dank für die nachricht. Ich habe ein formular von meinem ag erhalten, werde das mit dem mutterschutz auch so angeben. Soll ich auch gleich reinschreiben das mir mg zusteht? Oder meinst das das "unverschämt" rüberkommt. Das mit dem mg ist echt ne super sache, hätte nicht gedacht daß ich mal ohne zu arbeiten geld bekomme:-D

von meleknur12 am 30.01.2013, 10:38



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