Frage: Staatsbürgerschaft des Kindes

Sehr geehrte Frau Bader, ich besitze usbekische Staatsbürgerschaft, lebe seit fast 8 Jahren in DEU, habe ein uneingeschränktes Aufenthalterlaubnis und hätte eigentlich bereits die deutsche SB beantragen und besitzen können - nur bin ich ein Dokumenten-Muffel, ich kriege es einfach nicht fertig, alle Papiere für den Antrag zusammenzutragen:-(( Ich bin geschieden, lebe seit über drei Jahren mit dem neuen Partner zusammen und nun erwarten wir ein Kind. Es ist eine beschlossene Sache, daß der Nachwuchs den Namen des Vaters tragen wird, denn ich habe nicht den Wunsch, dem Kind den Namen meines Ex zu verpassen. Aber jetzt taucht die Frage, welche Staatsbürgerschaft das Kind bei der Geburt bekommt. Der Kindsvater ist Deutscher. Ich möchte so schnell wie möglich endlich den Antrag stellen, es hackt nur noch an der Einkommenserklärung, aber befürchte, daß die Angelegenheit bis April (ET) nicht entschieden wird. Wie wird nun die SB-Frage entschieden?Was würden Sie raten? Für Ihre Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar! Viele Grüße Nina

Mitglied inaktiv - 04.09.2002, 10:26



Antwort auf: Staatsbürgerschaft des Kindes

Heißer Tip: Warte mit der Einbürgerung bis nach der Geburt des Kindes. Dann darf das Kind beide Staatsbürgerschaften haben (und behalten). Es "erbt" die deutsche vom Vater und die usbekische von Dir. Wobei Du durchaus die Anträge jetzt schon einreichen kannst. Falls Du vor dem ET die Einbügerungszusicherung bekommst, wartest Du halt einfach mit dem zurückgeben der usbekischen SB, bis das Kind da ist. Mein Mann hat die Einbürgerungszusicherung eine Woche vor der Geburt unseres Sohnes bekommen, hat seine alte SB aber erst nach der Geburt zurückgegeben. So hat unser Sohn jetzt zwei Pässe, wie seine Schwester. Erleichtert Urlaube in der Heimat meines Mannes ungemein ;-). HTH, Elisabeth.

Mitglied inaktiv - 05.09.2002, 09:55