Hallo Frau Bader
Es geht sich um folgendes. Unser Nachbar ( wohnt im Haus gegenüber) regt sich darüber auf das die Kider im Garten zu laut sind, egal welche Tagezeit. Laut Auskunft unsere Gemeinde besteht keine Ruhepflicht. Ich hatte mich dann mit dem Nachbarn angelegt und sei dem lässt er die Kinder nicht in Ruhe. Egal wenn er jemanden von den Kidern sieht gibt es Kommentare, er spricht die Kinder nicht selber an, aber die Kommentare sind nicht zu überhören. Nun habe ich die Kinder darauf hingeiwesen das sie nicht darauf regaieren sollen, das machen sie auch. Wenn ich den Herrn ( 52 J. ) darauf anspreche streitet er es natüröich ab.
Nun meine Frage was kann ich machen damit uns dieser Nachbar endlich in Frieden leben lässt??
Lg Gerda
Mitglied inaktiv - 10.06.2005, 09:42
Antwort auf:
spielende Kinder
Hallo,
Kinder dürfen lachen, spielen, laut sein!!
Laute Kinder - leider ein Dauerthema vor den Gerichten. Doch eins ist in allen Urteilen gleich: Die Kleinen dürfen spielen, draußen genauso wie drinnen. Und sie dürfen laut sein, sogar während der Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr (OLG Düsseldorf, AZ U 51/95). Das Amtsgericht Hamburg-Altona machte grundsätzlich klar, dass man die Unterlassung von Kinderlärm gar nicht verlangen kann (AZ 316 C 510/01). Manchmal kommt auch noch heftiges Schimpfen der Eltern dazu. Auch dagegen ist nichts zu machen: "Laute Ermahnungen sind hinzunehmen", urteilte das Amtsgericht Hamburg (AZ 32C608/00).
Wenn er Sie belästigt u Sie selber nichts ausrichten können würde ich einen RA vor Ort einschalten.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.06.2005