Hallo Frau Bader, ich habe zum 20.3. einen Aufhebungsvertrag (in meiner Elternzeit- unbezahlt) bei meinem alten Arbeitgeber angefordert und erhalten, da ich ab 21.3 bei einem neuen AG anfangen wollte. Nun ist dieser Arbeitsvertrag zum 21.03. unvorhersehbar vorerst nicht zustande gekommen. Ich habe mich dann am 21.03. umgehend Arbeitslos gemeldet. Mit welcher Sperrfrist werde ich beim Amt rechnen müssen? Habe dort nämlich erst Ende nächster Woche einen Termin und mache mir große Sorgen um unsere Finanzielle Situation. Ich trage keine Schuld dass der Vertrag nicht zustande kam. Es liegt daran dass eine Jugendhilfemaßnahme nicht zustande kam, für welche ich als Erzieherin vorgesehen war. Einen neuen Arbeitsvertrag bekomme ich umgehend wenn eine Maßnahme zustande kommt. Ich habe auch schon bei meinem alten AG nachgefragt ob ich dort vorübergehend wieder arbeiten kann. Allerdings wollen die mich nur, falls ich ganz bleibe. Das geht aber aufgrund mangelnder Betreuung für unsere Tochter (9 Monate) nicht. Gibt es etwas das ich tun kann damit ich nicht lange gesperrt werde? Bzw. welche Rechtsgrundlage gibt es für die Sperrung- da ich ja nicht wirklich was dafür kann. Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Feiertage. B. Kurz
von Dark.Girlkurz am 27.03.2013, 21:50