Frage: Sperrung des Arbeitslosengeldes

Hallo Fr.Bader! In der Regel ist es doch so,das man die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommt,wenn man selbst kündigt. Es soll da aber Ausnahmeregelungen geben. Zählt es zu den Ausnahmen,wenn man den Job kündigt,weil sich die Arbeitszeit (bis 18.00/19.00Uhr) nicht mit der Betreuung des 1jährigen Kindes vereinbaren lässt? Danke im Voraus Rowena

Mitglied inaktiv - 27.06.2002, 23:24



Antwort auf: Sperrung des Arbeitslosengeldes

Liebe Rowena, da hat das AA einen Ermessensspielraum. Ich fürchte aber, nicht. ES wird argumentieren, man hätte sich längeren EU nehmen können. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2002