Hallo Fr.Bader! In der Regel ist es doch so,das man die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld bekommt,wenn man selbst kündigt. Es soll da aber Ausnahmeregelungen geben. Zählt es zu den Ausnahmen,wenn man den Job kündigt,weil sich die Arbeitszeit (bis 18.00/19.00Uhr) nicht mit der Betreuung des 1jährigen Kindes vereinbaren lässt? Danke im Voraus Rowena
Mitglied inaktiv - 27.06.2002, 23:24