Frage: Sperrfrist gerecht ???

Hallo Frau Bader! Ich habe ein sehr stark Entwicklungsverzögertes 3 1/2 jähriges Kind (spricht nicht, keine Feinmotorik, sehr Verhaltensauffällig) woran das liegt wissen wir noch nicht. Vielleicht ist das auch der Grund, weswegen mich mein AG nach dem EZ kündigte. Jetzt bin ich Arbeitssuchend :o( möchte gerne wieder Vollzeit arbeiten. Das habe ich so beim AA angegeben, jetzt kam ein Schreiben, daß ich aufgrung der Termine mit meinem Sohn nicht Vollzeit zu vermitteln wäre nur weil ich erwähnte, daß ich eben gewisse Therapien mit ihm besuchen muß! Den größten Teil könnte die Oma übernehmen. Es handelt sich um 3-4 Std. pro Woche in denen ich eventuell 1x in der Woche später anfangen würde, die Zeit aber selbstverständlich hinten dran hängen würde. Wird man gesetzlich wirklich so bestraft mit einem vielleicht behinderten Kind? Ich habe jetzt gestern beim AA noch mal vorsprechen müssen und die Dame sagte, das würde jetzt alles noch mal geprüft werden. Mein Sohn kommt auch erst im Sept. in den KIGA, ich habe auch schriftlich vorlegenmüssen daß er -sollte ich neue Arbeit finden- ganztägig bei meinen Eltern betreut wird was sie auch nur mit einem Stirnrunzeln zur Kenntnis nahm... Wie stehen meine Chancen, daß die Sperrfrist wieder aufgehoben wird? Ist sie in diesem Fall wirklich berechtigt??? Lieben Dank für Ihre Antwort! Sanna

Mitglied inaktiv - 16.05.2006, 07:31



Antwort auf: Sperrfrist gerecht ???

Hallo, so bitter das klingt: man bekommt nur für soviele Stunden ArbGeld, wie man dem ARbeitsmarkt zur Verfügung steht. Und das ist bei Ihnen eben begrenzt. Eigentlich müsste das aber nicht zu einer Sperre, sondern zu einer Herabsetzung der Leistungen führen. Vielleicht kann man einen Härteantrag stellen? Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.05.2006



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