Sperrfrist beim Aufhebungsvertrag nach EZ-Ende

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sperrfrist beim Aufhebungsvertrag nach EZ-Ende

Hallo Frau Bader, bin während meiner EZ in ein anderes Bundesland gezogen, die Firma hat auch da eine Niederlassung, kann aber mit 2 Kindern nicht die alte ausgeübte Tätigkeit fortsetzen u.habe ja auch keinen Anspruch darauf wegen neuem Standort. Jetzt bietet mir mein AG an,entweder EZ zu verlängern auf 3.Jahr (was aber aus finanziellen Gründen nicht geht, da EG nicht mehr gezahlt wird) oder einen Aufhebungsvertrag. Der Berater von der Bundesagentur für Arbeit meinte, es müßten genau die Kündigungsfristen eingehalten werden und im Aufhebungsvertrag müsse stehen, daß ich nicht am jetzigen Standort eingesetzt werden kann-damit ich KEINE Sperrfrist wegen ALG I bekomme! Ist das so richtig??? Meine EZ läuft Anfang Juni aus, und mein AG möchte den Aufhebungsvertrag noch zum Ende Mai erstellen!!!! Oder heißt Aufhebungsvertrag automatisch IMMER Sperrfrist! Vielen lieben Dank im voraus! MfG habeby

von habeby am 08.05.2014, 00:10



Antwort auf: Sperrfrist beim Aufhebungsvertrag nach EZ-Ende

Hallo, grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Arbeitgeber sie auch einem anderen Standort einsetzen kann. Wenn Sie das nicht wollen, bekommen Sie eine Sperre. Deshalb müssen sie ein Beweis erbringen, dass der ab Arbeitgeber Sie eben am neuen Standort nicht einsetzt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.05.2014



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