Frage: Sperre ALG?

Hallo! Meine Tochter ist jetzt fast 1 Jahr alt, und ich bin vermutlich wieder schwanger.Eigentlich sollte ich auf 400-Euro-Basis anfangen zu arbeiten, mein Chef möchte aber nun einen Auflösungsvertrag machen weil die Situation so nicht ganz wie geplant ist.Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, also noch 1 Jahr vor mir. Wenn ich jetzt dem Auflösungsvertrag zustimme (was mangels Betreuungsmöglichkeit für meine Tochter eh gelegen käme), bekomme ich dann eine Sperre fürs ALG?Bekomme ich dann überhaupt ALG?Muß ich mich trotz erneuter Schwangerschaft zum arbeiten zur Verfügung stellen?

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 13:11



Antwort auf: Sperre ALG?

Hallo, Sie bekommen nur dann ARbGeld I, wenn Sie tatsàchlich dem Arbeitsmarkt zur Verfùgung stehen, also jemand die Kleine betreut. Wenn Sie Teilzeit arbeiten kònnten, bekommen Sie Teil-Arbeitslosengeld. Eine Sperre ist aber zu erwarten, wenn es keinen sachlichen Grund fùr die Kùndigung gibt Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2009



Antwort auf: Sperre ALG?

Gute Frage - a) hast du erstmal noch ein Jahr EZ b) hast du keine Kinderbetreuung und stehst somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung = also nix mit ALG Warum nimmst du den 400 € Job nicht - läßt sich das gar nicht mit der Schwangerschaft vereinbaren ? Laß dich bei der Minijobzentrale beraten http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html?__nnn=true

Mitglied inaktiv - 08.04.2009, 17:02



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