Frage: Sparrbuch

Sehr geehrte Frau Bader, ich weiss nicht, ob ich hier diese Fragen stellen kann, aber ich versuche einfach. 1. Kann im falle einer Ehetrennung (später scheidung) der Mann an die Sparbücher der Kinder? 2. Kann der Ehemann auf die Sparbüche dir nur auf meinen Namen laufen dran? 3. An wen wendet man sich zuerst, wenn man sich trennen möchte, an den Anwalt oder geht man irgendwo zum Amt? Ich hoffe Sie antworten mir Mit freundlichen Grüßen M.

Mitglied inaktiv - 24.01.2010, 19:28



Antwort auf: Sparrbuch

Hallo, 1. Das kommt darauf an, auf welchen Namen die laufen 2. Nein 3. Anwalt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.01.2010



Antwort auf: Sparrbuch

Hallo, ich kenne das mit den Sparbüchern so. Hierbei handelt es sich um ein Dokkument... ich kann und habe auch schon (Mit Wissen von Männe) von seinem Sparbuch abgehoben. Aub meine Mutter hat schon von meinem Sparbuch MIT MEINER Zustimmung abgehoben. Bis (damals waren es 500DM) ging das. Ich würde raten, auf jedes Sparbuch eine "Namenssperre" machen zu lassen. Man bekommt das Geld nur ausgezahlt, wenn man das "Codewort" weiß. So haben wir es jetzt bei unseren Sparbüchern gemacht. LG Peeka

Mitglied inaktiv - 25.01.2010, 12:26