Hallo Frau Bader,
meine Tochter hat momentan einen Kita-Platz, den sie behalten kann bis ein Kindergartenplatz frei ist. Unser Problem ist, dass sie voraussichtlich erst einen Kindergartenplatz bekommen kann, wenn sie 3 3/4 ist. Bis dahin müssen wir den viel teureren Kita-Platz bezahlen. Müsste es nicht sofort ab 3 Jahren kostengünstiger werden? Kann ich da vielleicht von der zuständigen Stadt anteilig Betreuungskosten erstattet bekommen? Oder bezieht sich das Anrecht auf einen Kindergartenplatz nur auf die Betreuung an sich und nicht auf die günstigeren Kosten?
Vielen Dank im voraus.
von
Halluzinelle von Tichy
am 02.04.2014, 11:41
Antwort auf:
Später Kindergartenplatz - Anrecht auf Kostenerstattung für Kita?
Hallo,
verstehe ich nicht so ganz (bei uns in RLP gibt es das nicht). Wo ist denn der Unterschied zwischen beiden? Die Dauer der Betreuung?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.04.2014
Antwort auf:
Später Kindergartenplatz - Anrecht auf Kostenerstattung für Kita?
Der Betreuungszeitraum ist gleich. Allerdings ist der Kitaplatz teurer, da dort mehr Erzieherinnen für weniger Kinder da zuständig sind. Im Prinzip ist der der Kitaplatz für unter 3-Jährige gedacht. Aber wenn man ab 3 keinen Platz im Kindergarten bekommt, bleiben die Kinder länger in der Kita.
von
Halluzinelle von Tichy
am 07.04.2014, 13:10