Frage: sozialleistungen

Sehr geehrte Frau Dr. Bader, könnten Sie mir bitte sagen, wieviel "Vermögen" eine AE-Mutter mit Kleinkind (Kindergartenalter) haben darf, wenn diese Frau - BAFÖG bezieht - von der Arge einen Zuschuss bekommt - Wohngeldzuschuss bekommt Wenn ein Konto auf den Namen des Kindes geführt wird und die Mutter keinerlei Rücklagen hat (außer Aktien im Wert von 80 Euro), wird dann dieser Betrag nur dem Kind angerechnet oder auf beide verteilt, denn beide zusammen dürfen doch einen gewissen Betrag haben, oder? Ich hoffe, Sie können mich ausführlich informieren. DANKE im Voraus, MFG!

Mitglied inaktiv - 23.01.2008, 15:23



Antwort auf: sozialleistungen

Hallo, Der Mindestfreibetrag je Person beläuft sich auf 4.850 € (4.100 € Grundvermögen zzgl. 750 € für einmalige Anschaffungen), ansonsten grundsätzlich 200,00 € je Lebensjahr zzgl. der 750 €. Rechnen Sie doch mal: http://www.geldsparen.de/inhalt/rechner/Soziales/Sozialhilferechner.php?openmenue=26&opensub=653 Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.01.2008