Hallo Frau Bader,
ich bin verheiratet, mein Mann verdient ca. 1.300 €. Davon gehen Miete 630 €, Unterhalt 297 € und alle weiteren Kosten ab. Meine Elternzeit endet im Februar. Da ich keine Betreuung für mein Kind habe (Kindergarten auf Warteliste) kann ich nicht arbeiten und habe kein Anspruch auf AG.
Ich weis nicht, wie wir die laufenden Kosten jeden Monat zahlen sollen. Auf dem AA haben sie mich weggeschickt, da ich nicht vermittelbar bin. Anspruch auf Hartz IV habe ich wohl auch nicht, da ich auch keine 3 Stunden täglich arbeiten könnte.
Kann ich evtl. Sozialhilfe beantragen und wenn ja, wohin muss ich mich wenden?
Nicole
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 20:28
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Sozialhilfe
Hallo,
mir kommr der Unterhalt so hoch vor. Hat das mal ein RA ausgerechnet? Ansonsten: versuchen, das KInd eeher unterzubringen oder mal Sozialhilfe beantragen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.11.2005
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Sozialhilfe
hallo, was meinst du mit unterhalt, zahlt ihr auf einen titulirten titel oder meinst du eure kosten , die ihr zm leben braucht? zu den 1300€ weden ja noch 154€ kindergeld für eurer kind dazugerechnet. so werdet ihr warscheinlich knapp uber alg2 liegen. ich würde erstmal einen antrag auf wohngeld und kinderzuschlag stellen.
hättet ihr aber auch schon vorher machen konnen, weil erziehungsgeld anrechnungsfrei ist. zählt nicht zum monatlichen gesamteinkommen. zahlt ihr auf einen titulierten titel, sieht die sache schon anders aus, dann wedet ihr wohl alg2 bekommen. gruß ma
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 21:49
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Sozialhilfe
Hallo,
mit Unterhalt meine ich, dass mein Mann für ein Kind aus einer früheren Beziehung Kindesunterhalt zahlt (nach der Düsseldorfer Tabelle). Kinderzuschlag hatte ich beantragt, wurde aber abgelehnt, mit der Begründung, dass unser Einkommen zu niedrig sei und Hartz IV beantragt werden soll. Aber ich kann auch keine 3 Std. täglich arbeiten, wegen fehlender Betreuung.
Mitglied inaktiv - 11.11.2005, 21:57
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Sozialhilfe
Hallo !
Mein Kind war auch auf der Warteliste und somit hätte ich dann nach der Elternzeit keine Betreuung gehabt .
Mir wurde dann der Rat gegeben eine Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Aufnahme in den Kindergarten zu stellen !
Ich habe da dann reingeschrieben daß ich ohne diesen Kindergartenplatz nicht arbeiten gehen kann und daß ich auch keine andere Betreuungsmöglichkeit habe und hatte dann innerhalb von 2 Wochen die Zusage für einen Kindergartenplatz !
Ich weis das war nicht die Frage aber vielleicht ne Möglichkeit
LG Susanne
Mitglied inaktiv - 12.11.2005, 08:05
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Sozialhilfe
hallo
gehe nochmal auf AA und lass dir nen antrag für Sozialgeld geben.
Haben wir auch beantragt und bewilligt bekommen.
gruß, daniela
Mitglied inaktiv - 13.11.2005, 18:28
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Sozialhilfe
hallo,
ich kann dir keine Auskunft mit Sicherheit geben. Aber da du "grundsaetzlich" dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehst (nur in der konkreten Situation nicht, aber du bist nicht arbeitsunfaehig oder so), solltest du entweder ALG I oder II (frueher Sozialhilfe) bekommen.
Ausserdem kannst du fuer dein Kind Sozialgeld (frueher Sozialhilfe) beantragen.
Alternativ kann man Wohngeld beantragen, aber das dauert oft sehr lange, bis da was kommt.
Es kann nicht sein, dass niemand fuer dich/euch zustaendig sein soll. Entweder ALG I oder II muss moeglich sein, vorausgesetzt, ihr verdient nicht zu viel.
Gruss, harmony
Mitglied inaktiv - 14.11.2005, 14:14
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Sozialhilfe
du hast rechtsanspruch auf einen kiga-platz. somit ist die betreeung nicht DEIN problem, sondern das der stadt oder gemeinde.
die MÜSSEN dir einen platz zum 3. geb anbieten. wie sie das machen ist nicht dein problem.
VG
Mitglied inaktiv - 16.11.2005, 14:17