hallo!
wie kann es sein, dass der Unterhaltsvorschuss von der sozialhilfe des elternteils der das kind erzieht abgezogen wird? dachte immer es wäre GELD für das KIND!?! oder dreht es sich der staat so wie er es braucht`?
danke im voraus
Mitglied inaktiv - 29.08.2004, 21:38
Antwort auf:
Sozialhilfe&Unterhaltsvorschuss
Hallo,
Die Unterhaltsvorschussleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gehört zu den Mitteln, die den Lebensunterhalt
des Kindes decken sollen. Diese Leistung schließt den
Sozialhilfeanspruch des Kindes nicht aus. Sie wird aber
als vorrangige Sozialleistung auf die Hilfe zum Lebensunterhalt
(Sozialhilfe) nach dem Bundessozialhilfegesetz
angerechnet. Soweit der notwendige Lebensunterhalt durch den Unterhaltsvorschuss nicht vollständig gedeckt
wird, kommt ergänzende Sozialhilfe in Betracht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.08.2004
Antwort auf:
Sozialhilfe&Unterhaltsvorschuss
Hallo Leonie
Unterhaltsvorschuß oder auch unterhalt zählt als Einkommen.Und da beim Sozialamt alle Einkünfte ermittelt werden zählt dieses auch dazu Kindergeld wird beim Sozialamt auch angerechnet.Unterhaltsvorschuß wird auch bei anderen Ämtern als Einkommen angerechnet zb Wohngeldstelle.
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 13:06
Antwort auf:
Sozialhilfe&Unterhaltsvorschuss
Hallo !
Bei der Sozialhilfe wird das Familieneinkommen angerechnet -somit auch Unterhalt für die Kinder !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 13:18
Antwort auf:
Sozialhilfe&Unterhaltsvorschuss
Das Sozialamt rechnet deinen und des Kindes Bedarf zusammen, was du bekommst. Dann ziehen sie davon deine Einnahmen ab, sprich Unterhaltsgeld fürs Kind! Ganz einfach!
Wolfgang
www.arbeit-OG.de
Mitglied inaktiv - 30.08.2004, 14:10
Antwort auf:
Sozialhilfe&Unterhaltsvorschuss
Dankeschön!
Frage mich nur, warum dann nicht auch noch das erziehungsgeld angerechnet wird...wenn schon denn schon oder? ist doch alles "einkommen"... manchmal verstehe ich den staat nicht..
Mitglied inaktiv - 31.08.2004, 09:51