Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

Ich habe heute einen Brief vom Landratsamt bekommen, in dem die mich verpflichten möchten Sozialhilfe zurückzuzahlen, die meine Oma die letzten 10 Jahre bekommen hatte. Sie lebte in einem Pflegeheim Ich arbeite doch aber ab Juni nicht mehr. Wo soll ich denn das Geld herbekommen um zig tausende von Euro zu zahlen? ich bin echt verzweifelt gerade. Die Erbschaft habe ich nicht ausgeschlagen, weil ich dachte, es gibt sowieso nichts zum Erben. Und das gab es tatsächlich nicht.

von Sarja am 08.03.2013, 16:49



Antwort auf: Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

RUB-> Fachwanwalt für Sozialrecht!!!!!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



Antwort auf: Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

Man kann auch Schulden erben, denke nal genau das ist passiert. Mein Rat, geh schleunigst zu einem Anwalt und laß Dich da beraten. Ich denke mal Fr. Bader wird Dir hier nicht helfen können, da nur RUB.

Mitglied inaktiv - 08.03.2013, 18:42



Antwort auf: Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

Hi, du solltest dich tatsächlich an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden, da dies eine komplizierte Materie ist und auch viele Fehler gemacht werden. Der jetzt geltend gemachte Anspruch muss überhaupt nichts mit dem Erbe zu tun haben, sondern evtl. damit, dass Angehörige gewisse Pflichten (auch finanzielle) bei der Pflege haben. Wenn es aber deine Oma ist, dann dürfte das abzubiegen sein, denn zunächst müssen die Kinder herangezogen werden. Dabei ist es aber nicht relevant, ob du demnächst kein Einkommen mehr hast, sondern ob du zum Zeitpunkt der Erbringung der Pflegeleistungen diese eigentlich hättest zahlen müssen. Leider gilt: Geld hat man zu haben... Bitte, lass den Anspruch prüfen! Wenn du kein Geld für einen Anwalt ausgeben möchtest, nimm freundlich Kontakt zum Landratsamt auf und lass dir die Forderung erklären. Vielleicht klärt sich dann schon einiges. Gruß, speedy

von speedy am 11.03.2013, 10:36



Antwort auf: Sozialhilfe zurückzahlen, obwohl kein Erbe vorhanden

Oh ja. Wir mußten für unseren Kleinen vor der Geburt schon ein Erbe ausschlagen. Da hätte es auch nur Schulden gegeben. Er war der letzte in der Reihe, alle anderen aus dem Fsamilienzweig hatten schon ausgeschlagen.

Mitglied inaktiv - 11.03.2013, 13:58



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