Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe beim Antrag auf Sozialhilfe (alleinerziehende Mutter) meine private Rentenversicherung (angespart ca. 10.000 DM)angegeben.
Da ich schon immer selbstständig bin, habe ich dies zur Altersvorsorge gedacht.
Nun möchte das Sozialamt, daß ich diese versicherung auflöse um davon erst einmal zu leben.
Als alleinerziehende Mutter werde ich mir niemals wieder ein rentenpolster ansparen können.
Gibt es Chancen oder Prezedenzfälle in welchen das SA dem Antragsteller eine Rentenversicherung zugestanden hat?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
k.Ax
Mitglied inaktiv - 30.06.2002, 17:49
Antwort auf:
Sozialhilfe und Rentenversicherung
Liebe Kathy,
schauen Sie mal bei www.sozialhilfe.org:
Lebensversicherung
... als Vermögen
Einerseits wird immer mehr Eigenvorsorge fürs Alter verlangt, andererseits sind Lebensversicherungen für das Sozialamt Vermögen, das grundsätzlich verwertet werden muß, sofern es die Vermögensfreibeträge übersteigt.
Mögliche Ausnahmen:
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1) Lebensversicherung als Altersversorgung.
Die Arbeitsämter akzeptieren in der Arbeitslosenhilfe eine Lebensversicherung, die einer angemessenen Alterssicherung dient, als geschütztes Vermögen (Arbeitslosenprojekt TuWas, Leitfaden für Arbeitslose, Frankfurt 1998, 178f.), wenn das Ende des Vertrags sich Ihrem 60. Lebensjahr annähert. Angemessen ist eine Summe bis 120.000 DM, bei Selbständigen ohne Prüfung bis 300.000 DM.
Bei Selbständigen, denen neben der Lebensversicherung keine andere Alterssicherung bleibt, müßte die Lebensversicherung auch in der Sozialhilfe als Vermögen geschützt sein. Es wäre widersinnig, einerseits die Absetzbarkeit der Beiträge vom Einkommen anzuerkennen (siehe unten), aber die Verwertung als Vermögen zu verlangen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.07.2002