Frage: Sozialhilfe-Antrag / Hausbesitz

Ich weiß nicht, ob mein Anliegen in diesem Forum richtig aufgehoben ist, aber ich versuchs einfach mal: Nach Ablauf des Mutterschutzes wird es bei uns finanziell SEHR eng, weil mein Gehalt während der Elternzeit ( erstmal bis Ende 2003 ) wegfällt: Papa erhält vom Arbeitsamt Unterhalts- und Fahrgeld, da er gerade eine Umschulung macht. Ich werde Erziehungsgeld und unser Sohn David ( 4 Wochen alt ) Kindergeld bekommen. Tja, und das war´s dann auch schon... Da wir damit unsere laufenden Kosten nicht decken können, haben wir Wohngeld beantragt und werden wohl auch einiges bekommen. Die dortige Sachbearbeiterin hat uns ermutigt, nun auch noch Sozialhilfe zu beantragen ( was wir eigentlich vermeiden wollten ) - es stünde uns noch ca. 160,--Euro pro Monat zu - das wär natürlich toll! Nun meine Frage: da ich zu 1/4 mein kleines, altes Elternhaus mitbesitze ( in welchem meine Mutter wohnt ) und dies dem Amt schon bekannt ist, fragen wir uns, ob wir überhaupt eine Chance auf Sozialhilfe haben... Ich "besitze" das Haus zwar zu einem Viertel ( durch Erbschaft ), habe dadurch aber weder absetzbare Auslagen ( z.B. durchs Renovieren ) noch anrechenbare Einkünfte ( z.B. durch Miete ) und wohne auch nicht selbst darin. Kennt sich jemand mit Sozialhilfe-Angelegenheiten aus und kann uns einen Rat geben? Schließlich möchte ich meinen Elternhaus-Teil ja nicht verkaufen oder beleihen müssen - schließlich wohnt Mama darin... Für jede Info dankbar: Anne

Mitglied inaktiv - 03.09.2002, 18:47



Antwort auf: Sozialhilfe-Antrag / Hausbesitz

Liebe Anne, ich fürchte, dass wird trotzdem angerechnet. Auch eine Übertragung auf die mUtter zurück wird ziemlich teuer (mit Notar und allem drum und dran). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.09.2002



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