Ein Unternehmen wird zur Muttergesellschaft zurückgeführt. Vor der Rückführung stehen jedoch noch Entlassungen an, die auf einer Sozialauswahl beruhen. Die ANin ist zum Durchführungszeitpunkt der Sozialauswahl jedoch schwanger - allerdings noch nicht in der 10. SSW. Muss sie sich jetzt bereits schwanger melden - auch wenn ihr noch kein Mutterpass vorliegt (kann ja noch was dazwischen kommen)?? Wenn sie die Schwangerschaft meldet, entfällt dann für sie die Sozialauswahlpflicht und sie muss mit zur Muttergesellschaft genommen werden? In welcher SSW sollte im Normalfall die Schwangerschaft spätestens dem AG gemeldet werden??
Mitglied inaktiv - 15.02.2005, 13:35