Frage: sorry, hier jetzt die frage

liebe frau bader, kurz die sachlage: ich bin arbeitslos und beziehe ALG. ich lebe in einer nichtehelichen lebensgemeinschaft, im märz kommt unser erstes kind. ich gehe aus der AL direkt in muschu. wir werden, wenn überhaupt, nur bis zum 6.lebensmonat des kindes erziehungsgeld bekommen. danach möchte ich aber noch ca. 1 weiteres jahr in elternzeit bleiben. meine frage: wie bin ich in dieser zeit krankenversichert? meine KK behauptet, ich müsste mich nach dem ende des erziehungsgeld-bezuges freiwillig versichern. stimmt das? ich dachte, wenn man aus der pflichtversicherung in elternzeit geht, besteht der versicherungsschutz beitragsfrei weiter? vielen dank! e.

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 16:03



Antwort auf: sorry, hier jetzt die frage

Hallo, nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (also nachweisen können, dass Sie arbeiten wollen + das Kind untergebracht ist). Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.01.2004



Antwort auf: sorry, hier jetzt die frage

Ab dem Zeitpunkt, an dem Du kein Erziehungsgeld mehr bekommst, musst Du Deinen Krankenversicherungsbeitrag selbst zahlen.

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 16:15



Antwort auf: sorry, hier jetzt die frage

danke. gilt das auch, wenn ich kein ALG mehr beziehe (auf ALH besteht kein anspruch wg. partnereinkommen)? reicht also der status "arbeitssuchend" für die KV aus, oder muss ich dafür auch leistungen vom AA beziehen? danke!

Mitglied inaktiv - 06.01.2004, 17:53