Hallo,
Ich brauche mal wieder einen tipp von Ihnen!
Es geht um eine sorgerechtsverfügung.
Ich bin alleinerziehend seit 2011.
Mir wurde jetzt geraten eine sorgerechtsverfügung aufzusetzen fals mir mal was passieren sollte.
Nun stellen sich mir ein paar fragen.
Ich habe etwas gegooglet und da stehen ja viele verschiedene sachen.
Worauf muss ich achten?
Muss sie Handschriftlich verfasst sein?
Was muss drin stehen?
Kann ich reinschreiben wem auf keinen fall das sorgerecht gegeben werden soll?
Muss ich bestimmte Formulierungen beachten?
So viele Fragen zu einem für mich sehr wichtigem thema!
Wo sollte ich diese am besten hinterlegen?
Kostet das was?
Lieben Gruß und danke im voraus für die Hilfe! !
Svenja
von
crazysunshine
am 05.01.2014, 23:45
Antwort auf:
sorgerechtsverfügung
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht).
Ansonsten kann man jemand anderen bestimmen, dem muss das Gericht folgen, es sei denn, es gibt einen Grund zur Ablehnung.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Vermögensverwalter kann dieselbe oder eine andere Person sein – auch das kann man in dem handschriftlichen Testament festlegen.
Rechtlich sind ein notar. Testament u ein eigenes gleichgestellt. Ich kann es Ihnen auch entgeltlich vorformulieren.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2014
Antwort auf:
sorgerechtsverfügung
Kannst Du handschriftlich machen und bei Jugendamt und dem der sich ums Kind kümmern soll hinterlegen.
Anwälte machen das auch entgeltlich.
Der Vater ist allerdings immer der nächste Angehörige und fällt nur aus, wenn nachgewiesen wurde, dass er das Kindeswohl gefährdet.
Oder er kein Interese hat natürlich.
von
Sternenschnuppe
am 06.01.2014, 08:28