Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Hallo Fr. Bäder, mein Mann und ich möchten eine Sorgerechtsverfügung für unsere Söhne aufsetzen. Wir möchten entweder meine Schwester die in Deutschland lebt oder seine Mama in Ägypten zum Vormund ernennen. Wir leben aktuell in Österreich. Unsere Frage nun: Kann man auch jemand der nicht im Inland wohnt als Obsorgeberechtigten wählen? Wir haben in Österreich nicht wirklich Verwandte die gleichzeitig Bezugspersonen für unsere Kinder sind. Danke für Ihre Antwort!

von Yasmina01 am 13.03.2018, 10:33



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Hallo, tut mir leid, da gilt österreichisches Recht. Da kenne ich mich nicht aus. Gibt es nicht in Österreich auch so etwas wie ein Jugendamt? Dort wird man Ihnen helfen können. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.03.2018



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Ich hatte Bekannte (allerdings USA) deren Tochter/Schwiegersohn bei einem Unfall ums Leben kamen und die wollten die Minderjährigen Kinder nach D. holen. Das ging nicht. Die Kids kamen in ein Heim... LG Peeka

von peekaboo am 13.03.2018, 10:56



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Hallo, du fragst in einem Forum für deutsches Recht, es kann aber in Österreich ganz anders sein. Welche Staatsbürgerschaft habt ihr? Ein deutscher Richter würde vermutlich ein Kind nicht nach Ägypten schicken, andere Kultur, Sprache ect... und versuchen das Kind im gewohnten Umfeld zu lassen. Bg

Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 11:47



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Hallo, du fragst in einem Forum für deutsches Recht, es kann aber in Österreich ganz anders sein. Welche Staatsbürgerschaft habt ihr? Ein deutscher Richter würde vermutlich ein Kind nicht nach Ägypten schicken, andere Kultur, Sprache ect... und versuchen das Kind im gewohnten Umfeld zu lassen. Bg

Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 11:47



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Wir wohnen in Deutschland, meine Familie komplett in Spanien. Wir haben in der Sorgerechtsverfügung meine Schwester in Spanien zum Vormund ernannt. Dann ein sehr detaillierter Brief, warum wir das so möchten und auch weitere Details, wie zB dass die Kinder in Spanien die Deutsche Schule besuchen sollen, um den Bezug zur deutschen Kultur und zur deutschen Sprache zu erhalten. Was im Fall der Fälle passieren würde, weiß ich aber nicht. Die Verfügung haben wir vor ca. 10 Jahren gemacht, die Kinder sind inzwischen 15 und 13- ich hoffe, dass sie niemals benötigt wird. In unserem Fall haben die Kinder beide Staatsangehörigkeiten. Sie haben auch deutsche Verwandte, die allerdings 500 km weit weg wohnen und die sie kaum kennen. Zur spanischen Familie besteht dagegen ein sehr inniger Kontakt. Wir haben auch inzwischen mit den Kindern darüber gesprochen- beide würden in so einem Fall nach Spanien wollen. Der Große, der schon in der Oberstufe ist, könnte sich auch vorstellen bis zum Abitur zu einem Freund zu ziehen um die Schule hier abzuschließen. Aber zwischen Umzug zu Verwandten in Deutschland, Umzug zu Verwandten in Spanien und Heim hier vor Ort steht für beide ein Umzug nach Spanien fest. Meine Schwester als Vormund ist informiert und einverstanden.

von crisgon am 13.03.2018, 12:40



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Das Kind (14) will zu Familienfreunden obwohl wir auch Verwandschaft in ca. 100km Entfernung haben. Bezug ist da, aber er möchte im häuslichen Umfeld bleiben wollen. Der Notar sagte uns, dass das JA ggf. prüft ob die von uns vorgeschlagenen Personen für die Erziehung auch "geeignet" wären. LG Peeka

von peekaboo am 13.03.2018, 13:08



Antwort auf: Sorgerechtsverfügung an Verwandte im Ausland?

Halten wir fest: ;-) Man kann grundsätzlich verfügen was man möchte. Nienand darf und wird zum Sachinhalt Vorschriften machen, es ist ja eine "Verfügung von Todes wegen - Vormundbenennung". Fraglich ist nur, was der Richter letztlich bzgl. Kindeswohl denkt. Ist die Tante von nebenan eingetragen, hat Mann und Kind im gleichen Alter, ist Beamte mit lupenreiner Weste dann wird ein Richter nicht viel finden können, was wegen dem Kindeswohl dagegen spricht - bei einem fremden Land, wo viele momentan nicht einmal Urlaub machen, halte ich die Chance der Wunscherfüllung für sehr gering. Bg

Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 13:27



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