Frage: Sorgerechtsfrage bei Heirat

Hallo, ich habe folgende Frage: Ich habe mit meinem Ex zusammen ein Kind. wir beide haben gemeinsames Sorgerecht. Waren jedoch nicht verheiratet. Jetzt möchte ich wissen, wie das ist, wenn ich heiraten würde. also meinen neuen Freund z.b. 1. wie ist das mit dem Nachnamen? das kind hat derzeit meinen Nachnamen. wenn ich jetzt den von meinem zukünftigen annehme, bekommt das kind automatisch den Nachnamen oder brauche ich dafür das Einverständnis des Vaters? ich meine der hat ja auch nen anderen Namen. und wie ist das mit dem Sorgerecht? bekommt mein zukünftiger dann automatisch das Sorgerecht für das kind oder wie läuft das?

von redshorty am 29.11.2013, 11:40



Antwort auf: Sorgerechtsfrage bei Heirat

Hallo, das Kind ebhält erst einmal den Namen und der KV bleibt auch weiter unterhaltspflichtig und behält alle Rechte und Pflichten. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.12.2013



Antwort auf: Sorgerechtsfrage bei Heirat

Auch nicht nach Heirat, das Kind hat einen Vater. Der im Übrigen auch weiterhin Unterhalt zahlen muss. Dein neuer Mann ist das Stiefvater, aber mehr auch nicht, er darf nix unterschrieben, nix entscheiden Einer Einebennung muss Dein Ex zustimmen, da ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Da Patchworkfamilien aber nicht mehr unüblich sind kann er auch ablehnen, denn das Kind würde ja wie jemand heissen mit dem es nicht einmal verwandt ist. Du könntest auch einen Doppelnamen nehmen, oder Dein Freund Deinen Namen annehmen.

von Sternenschnuppe am 29.11.2013, 12:40



Antwort auf: Sorgerechtsfrage bei Heirat

Für dein Kind ändert sich durch eine eventuelle Heirat deinerseits gar nichts: nicht der Vater, nicht das Sorgerecht, nicht der Unterhalt, nicht der Name.

von Pamo am 29.11.2013, 17:07



Antwort auf: Sorgerechtsfrage bei Heirat

Da Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt, müsste der leibliche Vater der Einbenennung zustimmen, dabei spielt es keine Rolle welchen Namen das Kind derzeit trägt. Durch die Heirat mit dem neuen Partner ändern sich an den Rechten und Pflichten dem Kind gegenüber gar nichts. Du und dein Ex ihr seid und bleibt die Eltern des Kindes, daran wird auch die Heirat nichts ändern.

von Julisa am 02.12.2013, 12:09



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