Guten Tag, ich möchte mich gern zum Thema Sorgerecht informieren. Ich befinde mich nun in den letzten Tagen meiner Schwangerschaft. Mein Partner, der auch zugleich der leibliche Vater des Babys ist, möchte gern seinen Nachnamen für das Kind eintragen lassen. Nun meine Frage: Hat mein Partner dann auch gleichzeitig Anspruch auf das Sorgerecht oder kann ich selbst das alleinige Sorgerecht behalten, obwohl das Kind dann seinen Nachnamen hat? Zur momentanen Situation ist noch zu sagen, dass ich zum Teil schon bei ihm wohne, aber noch auf meine bisherige Wohnanschrift gemeldet bin. Ich bin auch noch nicht komplett bei ihm eingezogen. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bitte meine Frage beantworten könnten und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen D.O.
Mitglied inaktiv - 21.03.2004, 16:45