Hallo,
ich bin Alleinerziehend und möchte gern wissen, wie ich es regeln kann, dass bei meinem evtl. Unfall oder sogar Tod das Sorgerecht an meine Eltern übergeht, ohne, dass mein Kind bis zur gerichtlichen Regelung dem JA untersteht und womöglich vorläufig im Heim untergebracht wird.!? Hab da was von einem Sorgerechtstestament gehört. Nur das bezieht sich ja nur auf den Todesfall... Ist der Notar dabei zwingend erforderlich?
Vielen Dank Anja
Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 11:37
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.03.2004