Guten Tag Frau Bader, der Vater meines Sohnes ist zurück nach Deutschland gekehrt. Er ist ein Pakistaner und had die Portugiesiche Staatsangehörigkeit bekommen. Nun, seit einiger Zeit ist er in Deutschland und möchte gerne Kontakt mit meinem Sohn und mein Sohn auch mit ihm. Ich perlönlich habe nichts dagegen. Es sieht aber so aus das er immer noch nicht in Deutschland bleiben kann und sein Anwalt meinte das dies nur dann möglich wäre wenn ich mit ihm zusammenleben würde (absolut unmöglich) oder er einen Anteil am Sorgerecht hätte. Stimmt das? Ich finde es seltsam meine Rechte abzutreten wo er den Kleinen noch gar nicht so gut kennt (bis auf frühere Telefonate bevor er hier in Deutschland war und einige Besuche seit er hier ist.) Ich gönne es den beiden ja Kontakt zu haben und merke auch das mein Sohn das braucht aber gibt es da keine bessere Lösung? (Übrigens habe ich keine Sorge das er den Kleinen als Freifahrtsschein für Deutschland benutzen möchte oder ihn gar nach Pakistan entführen will. Das aufenthaltsbestimmungsrecht bleibt auch bei mir!) Ich hoffe Sie können mir helfen und danke Ihnen dafür Ihre Vaevic
Mitglied inaktiv - 19.09.2003, 17:19