Liebe Frau Bader, ich habe auf anraten des Jugendamtes das alleinige Sorgerecht für meine vier Kinder beim Amtsgericht beantragt.Grund dafür ist das ich den Vater der Kinder so gut wie nie erreichen kann. Er lebt rund 350 km von uns entfernt, wechselt häufig seine Freundinnen und demzufolge auch seine Adressen. Meine Kinder sind zwischen 4 und 16 Jahre alt. Viellmals benötige ich die Unterschrift und Zustimmung des Vaters gerade in der Schule.Nun habe ich den Beschluß vom Amtsgericht erhalten, das eine Eilentscheidung nicht notwendig sei. Kann ich dagegen Widerspruch einlegen oder wie kann ich mich jetzt verhalten? Meine Tochter benötigt dríngend einen Kinderausweis, wo ich auch wieder die Unterschrift des Vaters benötige. Lieber Gruß Levy
Mitglied inaktiv - 06.07.2003, 08:47