Ich habe die belgische Staatsangehörigkeit mein Mann ist geborener Spanier und seit 93 Deutscher. Wir haben 1999 geheiratet und einen 11 Monate alten Sohn. Ich möchte wissen wer im Falle einer Scheidung das Sorgerecht für´s Kind zugesprochen bekommt. Wir haben in Deutschland geheiratet aber meinen Namen angenommen. (nach belgischem Recht) In Belgien bekommt die Mutter in jedem Falle das alleinige Sorgerecht. Wie sieht das in meinem Fall aus - nach deutschem Recht verheiratet aber das Kind trägt meinen Namen ? Danke im vorraus Gruß Tricia
Mitglied inaktiv - 22.09.2000, 11:40