Liebe Frau Bader,
ich bin seit 7 Jahren verheiratet. Unser Sohn ist nun 3 Jahre alt und wir haben natürlich das gemeinsame Sorgerecht.
Nun bin ich wieder schwanger, mein Mann möchte sich trennen. Da bei der Geburt das Trennungsjahr ja noch nicht vorüber ist, und somit auch keine Scheidung, möchte ich gerne wissen, ob ich dennoch automatisch das alleinige Sorgerecht bekomme. Ändert sich vielleicht etwas, ob die Scheidung bereits eingereicht wurde? Außerdem würde ich gerne meine vorigen Namen wieder annehmen, geht das vor der Scheidung und erhält das Baby diesen während der Trennungszeit dann auch?
Herzlichen Dank
von
Ermali
am 04.10.2015, 14:41
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
1. Das Kind gilt als ehelich
2. Er ist der Vater, keine fremde Person. Bei so kleinen Kindern stundenweise - unter Berücksichtigung des Stillens.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2015
Antwort auf:
Sorgerecht
Habe noch eine Frage vergessen. Ab welchem Alter der Kinder beginnt üblicherweise das Umgangs-/Besuchsrecht mit Übernachtung beim Vater? Ich stelle es mir sehr schwierig vor, ein Neugeborenes, das sich ja erstmal an sein eigentliches Zuhause und Rhythmus gewöhnen soll, gleich einer ihm "fremden" Person mitzugeben.
von
Ermali
am 04.10.2015, 14:52
Antwort auf:
Sorgerecht
Da das Kind ehelich geboren wird, habt ihr beide das Sorgerecht.
Selbst wenn die Scheidung durch wäre, so bekommt er das Sorgerecht auf Antrag.
Umgang mehrmals die Woche paar Stunden, Übernachtung sobald Du nicht mehr stillst. Es liegt an Euch beiden ob er fremd ist oder ncht. Und der große
Bruder ist ja auch dabei.
Du kannst nach der Scheidung Deinen Namen annehmen. Die Kinder nur mit Zustimmung des Vaters.
von
Sternenschnuppe
am 04.10.2015, 15:13