Frage: Sorgerecht

Hallo Frau Bader, Ich bin von meinem Exfreund seit der ss unser gemeinsamen Tochter getrennt,ich bin inzwischen verheiratet und erwarte unser zweites eheliches Kind. Mein Ex hat seit 5 Monaten eine neue Freundin die einen Sohn im Alter unserer Tochter von 8 Jahren hat, jetzt fällt ihm plötzlich ein er möchte nach all den Jahren das geteilte Sorgerecht haben damit er mitbestimmen darf, hat sich aber all die Jahre nicht für die alltäglichen Dinge interessiert, wenn die kleine krank war führte kein Weg rein das er sich mal krank schreiben lässt damit ich nicht immer von der Arbeit fernbleiben muss,zu Geburtstagen ist er in all den Jahren 3 mal erschienen und wenn er alle 14 Tage die kleine hatte, hat seine Mutter sie abgeholt und sich um die kleine gekümmert.Er beeinflusst das Kind seit geraumer zeit mit solchen Sätzen wie...möchtest du bei mir und Mareike(seine neue Freundin wohnen).Meines erachtens nach gehts ihm nicht um unsere Tochter sondern nur gut vor seiner neuen dazustehen und mir und meinem mann das Leben schwer zu machen und sich dann überall einmischen zu können meine tochter wird im Moment soweit beeinflusst das sie seit kurzem jedes wochenende wenn sie bei Ihm war weint weil sie total durcheinander ist.Wir haben miteinander gesprochen soweit wie das möglich ist mit ihmes führt zu nichts. ich habe auch ein großes Problem das meine Tochter von seiner Mutter abgeholt wird und dann wie sich jetzt heraus gestellt hat bei meinem EX seiner neuen Freundin parkt ohne das ich davon Kenntnis habe, sie am Wochenende wenn sie bei Ihm ist einfach zu der mutter seiner Freundin gebracht wird was für meine Tochter eine völlig fremde Person ist, die beiden sind ja nun erst seit 5 Monaten zusammen. Bitte helfen Sie mir wie ich mich dagegen währen kann das er unsere Tochter so massiv beeinflusst und durcheinander bringt, uund ich möchte wissen wie ich mich gegen ein gemeinsames Sorgerecht zu Wehr setzen kann. Danke und LG

von ebasta am 11.03.2013, 06:53



Antwort auf: Sorgerecht

Hallo, nach der neuen Rechtslage werden Sie gegen ein gemeinsames Sorgerecht wenig tun können. Bezüglich des Umgangsrechts würde ich das Jugendamt einschalten. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2013



Antwort auf: Sorgerecht

Wenn er das Sorgerecht beantragt, wirst du schriftlich zur Stellungnahme aufgefordert. Wenn du ein Umgangstagebuch geführt hast, er sich nicht gekümmert hat und dies dokumentieren kannst, dann wird das sicherlich eine Rolle spielen. Er darf das Kind bei der Oma "parken", genau wie du das darfst. Wenn er sie dadurch aber so gut wie nie gesehen hat, so sollte das auch im Umgangstagebuch dokumentiert sein.

von Pamo am 11.03.2013, 08:47



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