Guten Tag
ich habe da mal ne Frage.
und zwar ich habe mich ja von meinem freund getrennt.
wir haben 2 kinder
der älteste lebt jetzt beim papa
und der jüngste bei mir
so wir haben ein schriftstück fertig gemacht das ich für meinen ältesten sohn das sorgerecht abtrete und mein ex für den jüngsten sohn.
so jetzt wollte ich wissen ob das überhaupt rechtwirkend ist wenn man einfach ein schriftstück fertig macht das man das sorgerecht abgibt so das jeder nur das alleinige sorgerecht hat somit mein ex für den ältesten sohn und ich für den jüngsten.
und habe ich damit auch automatisch das umgangsbestimmungrecht wenn er das komplette sorgerecht abgibt.
ich hoffe ich habe es verständlich rüber gebracht
danke schon mal im vorraus
Mitglied inaktiv - 17.05.2010, 12:11
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
das muss man gerichtlich machen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.05.2010
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo
Nein, das muss schon ein Amt machen.
Und ich meine alles !
Wieso könnt ihr es denn nicht weiterhin teilen und gemeinsam entscheiden ?
Was ihr untereinadner regelt ist ja ok, da kräht auch kein Hahn nach, wenn ihr Euch einig seid.
Aber wenn zum Beispiel wichtige OP's, Schulanmeldung etc. anstehen, Kontoeröffnung, dann muss man belegen können, dass man das alleinige Sorgerecht hat. Sowas kann man nur beim Jugendamt rechtskräftig machen.
Mitglied inaktiv - 17.05.2010, 12:20
Antwort auf:
Sorgerecht
also gilt das sorgerecht bloß untereinander auch wenn es nicht vom amt entgegen genommen wird
und wenn wir es entgültige haben wollen muss es übers jugendamt gemacht
werden
also hat er jetzt trotzdem noch das recht auch wenn er mir das schriftstück gegeben hat über meinen sohn zu bestimmen
Mitglied inaktiv - 17.05.2010, 13:01
Antwort auf:
Sorgerecht
Hey
Ja, hat er, mitzubestimmen !, denn es ist ja nichts rechtskräftig.
Und genauso Du bei Deinem anderen Kind, welches Du aufgeben willst.
Um nachzuweisen, dass man das alleinige Sorgerecht hat, bedarf es eier sogenannten negativbescheinigung vom Jugendamt.
Ruf doch mal bei denen an, die können Dir den genauen Ablauf nennen.
Wenn ihr Euch einig seid, dann ist es ja auch offiziell auf die Reihe zu bringen.
Alles Gute
Mitglied inaktiv - 17.05.2010, 13:30