Liebe Frau Bader,
mein sohn ist 2 1/2 Jahre alt. Sein Vater und ich sind nicht verheiratet, leben aber zusammen in eheähnlicher Gemeinschaft. Meine Frage: wie kann man am besten regeln wer, im Falle das mir und meinem Freund etwas zustößt, das Sorgerecht für unseren Sohn bekommen soll? Und was kostet das? vielen lieben Dank für Ihre Mühe.
andrea
Mitglied inaktiv - 27.09.2001, 13:05
Antwort auf:
Sorgerecht
Liebe Andrea,
Sie können zusammen mit Ihrem Mann/ Partner ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen.
Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Wenn man nicht verheiratet ist, muss jeder ein eigenes Testament alleine erstellen.
Dann rate ich, das Testament gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2001