Hallo Frau Bader,
Der kindesvater und ich leben getrennt aber teilen uns das sorgerecht. Nun ist folgendes wie kann ich verhindern das er seinen sohn (tim ist 9 monate) allein sieht das möchte er nämlich und ich verweigere ihm das. er kann ihn jederzeit bei mir zu hause sehen oder von mir aus auch im beiseins von jemandem vom jugendamt. ich möchte dies nicht weil ich herausgefunden habe das er trinkt und er hat auch den führerschein verloren wegen alkohol ich glaube auch wegen einnahme von drogen. er muß jetzt auch regelmäßig beim tüv tests abgeben damit er seinen führerschein wiederbekommt. er wird auch agressiv und hat 3 mal die hand gegen mich erhoben. ich habe angst um meinen sohn. was für möglichkeiten habe ich um zu verhindern das er seinen sohn allein sieht.
lg tims.mama
vielen dank im voraus
Mitglied inaktiv - 05.03.2007, 23:46
Antwort auf:
sorgerecht
Hallo,
Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen.
Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig.
Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat.
Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind).
Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2007