Hallo,
ich lebe mit dem Vater des Kindes zusammen.
Sollte mir etwas zustoßen ist es doch so geregelt, daß der Vater für unseren Sohn sorgt, oder?
Ich habe gehört, daß wenn den Eltern etwas zustößt das Jugendamt die Vormundschaft erhält und nicht automatisch meine Eltern oder andere Verwandten.
Ich möchte auf jeden Fall absichern, daß unser Sohn sollte uns etwas zustoßen bei meinen Eltern leben kann, weil er sich dort auch sehr sicher fühlt und er dort dann am besten aufgehoben ist.
Wie kann ich das absichern? Ich möchte auf keinen Fall, daß sollte uns etwas zustoßen, daß er dann auch noch hin und her geschubst wird und ein Rechtsstreit ausbricht.
Vielen Dank
Naty
Mitglied inaktiv - 04.01.2007, 11:28
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Patenschaft hat aber nichts damit zu tun.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht. Dies kann am Alter der Person (ab 60) oder an ihrem Lebenswandel liegen. Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.01.2007