Hallo Frau Bader!
1.Was ist denn bitte ein Aufenthaltsbestimmungsrecht? Hat das was mit dem Besuchsrecht zu tun? Und hat das automatisch die Mutter?
2. Wie groß sind die Chancen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
3. Mein Mann kann unser Kind (10 Monate) jederzeit sehen, aber ich will ad in meinem Beisein, weil ich ihm überhaupt nicht vertraue und er keine Ahnung hat, wie man mit dem Kind umgeht. Ist das möglich, dass er Besuchsrecht nur in meinem Beisein bekommt?
Sorry für die vielen Fragen und vielen Dank für Ihre Mühe!
Kathi
Mitglied inaktiv - 08.05.2001, 21:42
Antwort auf:
Sorgerecht
Liebe Kathi,
1.Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei gleichwertig zu beurteilender Erziehungsfähigkeit getrennt lebender Eltern.
"Ist die Erziehungsfähigkeit der beiden getrennt lebenden Erziehungsberechtigten gleichwertig zu beurteilen, so ist bei der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts eine Prognoseentscheidung zu treffen, was dem Kindeswohl am besten entspricht. ...
Es ist für das Kindeswohl nicht förderlich, wenn der Umgang mit einem Elternteil entscheidend eingeschränkt wird. Es würde dem Kindeswohl am wenigsten entsprechen, wenn ein Elternteil den Kontakt mit dem anderen Elternteil nicht gleichermaßen problemlos gewähren würde und wenn die Gefahr einer negativen Einflussnahme des einen Elternteils auf das Kind zum Nachteil des anderen Elternteils bestünde."
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 6.7.99 - 25 UF 236/98
2. Kann man so allgemein nicht sagen, kommt auf die Umstände an. Grundfall ist das gemeinsame Sorgerecht.
3. Kommt auf den Einzelfall an. Grds. darf er es alleine sehen, hängt aber auch vom Alter des Kindes ab. Bitte mit dem Jugendasmt klären.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.05.2001