ich bin mit dem vater meiner kleinen nicht mehr zusammen,da er mich gleich nach dem er erfahren hat das ich schwanger bin verlassen hat,wie ist das nun,kann ich das alleinige sorgerecht bekommen,auch wenn er als vater eingetragen ist??
Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 14:11
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
wenn Sie nicht verheiratet sind haben Sie automatisch das alleinige Sorgerecht.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.05.2005
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
bist Du mit dem Vater des Kindes verheiratet?
Wenn ihr nicht verheiratet seit, erhälst Du automatisch das alleinige Sorgerecht.
LG Sibs
Mitglied inaktiv - 10.05.2005, 17:12
Antwort auf:
Sorgerecht
das stimmt,wenn du nicht verheiratet bist hast du automatisch das alleinige sorgerecht, es sei den ihr habt es beide auf em amt unterschrieben.....
die vaterschaft anerkennen hätte er so oder so gemußt, ansonster wer es erzwungen worden... ( weiß ich aus eigener erfahrung und ist teuer- so ein dna test ) er darf wenn du das alleinige sorgerecht hast noch nicht mal irgendetwas mit dem kind machen ( urlaub, zoo ect. ) wenn du deine zustimmung nicht gibst...
lg
Mitglied inaktiv - 11.05.2005, 22:42