Hallo,
im nächsten Jahr werde ich heiraten. Meine beiden Kinder stammen aber aus der Beziehung mit meinem letzten Lebensgefährten, mit dem ich nicht verheiratet war, der aber als Vater eingetragen ist. Welche Rechte und Pflichten (zB Unterhalt) hat er? Wer hat das Sorgerecht? Was müssen wir unternehmen, damit mein zukünftiger Mann ebenfalls das Sorgerecht erhält?
Liebe Grüße
Sunny
Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 20:34
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
das Sorgerecht hätten Sie schon für den KV beantragen können, wenn Sie dies nicht haben, haben Sie alleiniges Sorgerecht.Er muss trotzdem UNterhalt zahlen.
Der neue Ehemann hat kein Sorgerecht, außer bei Adoption.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.09.2004
Antwort auf:
Sorgerecht
Der neue Mann in Deinem leben hat mit Deinen Kinder juristisch erst mal gar nichts zu tun.
Weder Sorgerecht noch Unterhalt.
Da bleibt alles wie es ist: Sorgerecht wie bisher und Unterhalt den Kindern gegenüber auch.
Dein evtl. Unterhal fällt halt weg.
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 13.09.2004, 21:58