Hallo,
wir sind nicht verheiratet, ich möchte aber, daß unser Kind den Namen des Vaters bekommt,weil der Name einfach viel kürzer ist als meiner, trete ich damit automatisch auch das Sorgerecht an ihn ab? Ich möchte gerne das alleinige Sorgerecht haben.
Gruß Nicki
Mitglied inaktiv - 30.06.2004, 09:40
Antwort auf:
Sorgerecht
Hallo,
nein, das eine hat mit dem anderen nichtszu tun. Ihnen muss aber klar sein, dass die NAmensgabe nicht mehr rückgängig zu machen ist. Ausnahme: Sie heiraten einen anderen MAnn u der KV stimmt zu, dass das Kind einbenannt wird (was er so gut wie nie tut).
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2004