Hallo Frau Bäder, ich habe eine Frage zum sorgerecht.
Hier unsere Situation. Wir sind nicht verheiratet haben aber das geteilte sorgerecht. Wenn ich sterben sollte, kann ich mein Teil des sorgerechts notariell auf meine Mutter übertragen lassen?!
Meine sorge ist deshalb so groß, weil die Mutter meines Partners an unverantwortlichkeit nicht zu übertreffen ist und durch die Selbstständigkeit meines Freundes gehe ich davon aus das meine Tochter im Prinzip bei ihr aufwachsen muss. Sie hat zudem so gut wie keinen Kontakt zu ihr, Meine Mutter kümmert sich seit der Geburt sehr rührend mit um sie, meine Tochter liebt sie.
Welche Möglichkeiten habe ich um diesen Fall zu verhindern?
Danke im voraus und liebe grüße.
Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 11:34
Antwort auf:
Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt
Hallo,
das können Sie nicht verhindern. Mit dem KV reden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.08.2015
Antwort auf:
Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt
Kinder (beziehungsweise das Sorgerecht) kann man nicht vererben. Man kann nur Eigentum vererben, und Kinder sind kein Eigentum.
Allerdings hat Deine Mutter auch nach Deinem Tod ein einklagbares Recht auf Kontakt zum Kind, wenn sie vorher regelmäßigen Umgang hatte und der Kontakt dem Kindeswohl dient.
Warum hat man einen Partner, dem man nicht zutraut, Entscheidungen zu treffen, die dem Wohl des gemeinsamen Kindes dienen? Sag Deinem Partner doch, daß Du gerne möchtest, daß im Falle deines Todes Deine Mutter weiter die Betreuung übernimmt, während er arbeitet. Wenn seine Mutter eh kaum Kontakt zum Kind hat, dann ist ihr das vielleicht sogar ganz recht.
von
Strudelteigteilchen
am 10.08.2015, 12:05
Antwort auf:
Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt
Nein, wie schon gesagt, Kinder sind nicht vererbbar. Stirbst Du, hat der Vater in Eurem Fall automatisch das alleinige Sorgerecht.
Wieso sollte er die Betreuung seiner Mutter überlassen, wenn sie jetzt schon keine Bindung hat zu Lebzeiten?
Dies solltest Du mit Deinem Partner besprechen, immerhin seid ihr ein Paar.
Deine Mutter hat bei enger Bindung ein einklagbares Umgangsrecht.
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 12:38
Antwort auf:
Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt
Die Mutter von ihm will ja Kontakt zu ihr, aber nachdem sie sich jetzt eigentlich jedes mal absolut rücksichtslos und verantwortungslos benommen hat geb ich sie ihr nicht mehr. Und sie soll es ruhig mal versuchen das Recht einzuklagen, dann werde ich dem zuständigen Richter schon erzählen was die macht. Mein Freund vergöttert natürlich seine Mama, also er würde niemals gegen sie sprechen, auch wenn er eigentlich weiß das ihr Verhalten gar nicht geht.
Und da ist das Problem.
Mitglied inaktiv - 10.08.2015, 13:19
Antwort auf:
Sorgerecht wenn ein Elternteil verstirbt
Es ist aber müßig sich darüber aufzuregen, Du wirst es im Falle Deines Todes nicht verhindern können.
Was macht sie denn so unverantwortliches, dass sie das Enkelkind nicht sehen darf ?
von
Sternenschnuppe
am 10.08.2015, 13:24