Frage: Sorgerecht und Unterhalt

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin momentan mit meinem zweiten Kind Svhwanger, jedoch von einer kurzen liebelei. Ich habe von Anfang an darum gekämpft, dass der Kontakt grad für das Kind bleibt. Er wollte das Kind von Anfang an nicht. Nach 3 Gesprächen und immer wieder aktuelle Berichte wie es beim Frauenarzt abgelaufen ist und wie es dem Kind geht habe ich ihm die Entscheidung gelassen sich zu melden. Heute kam dann nach 6 Monaten der Sinneswandel. Ich lebe vom Kindsvater getrennt. Jedoch möchte er wenn das Kind da ist Aufeinmal das gemeinsame Sorgerecht und das echte Wechsel Modell um kein Unterhalt zu zahlen. Er bezweifelt auch die Vaterschaft. Auf mein Wunsch den Vaterschaftstest über das Jugendamt zu machen reagierte er eher negativ und meinte er macht das lieber selber. Ich möchte das er sich kümmert und sein Kind jederzeit sehen kann, aber muss ich ihm deshalb das Sorgerecht geben und dem echten Wechsel Modell zustimmen? Er möchte das das Kind 2 Wochen bei mir und dann 2 Wochen bei ihm lebt ab dem 2 Lebensjahr. Im Gespräch kristallisiert sich nämlich raus das er das alles nur will um kein a Unterhalt zahlen zu müssen. Danke für ihre Antwort Liebe Grüße

von Bella0505 am 22.01.2020, 19:12



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Hallo, Vaterschaftsanerkennung muss ein. Wenn er das gemeinsame Sorgerecht beantragt, können Sie dagegen nichts tun. Wechselmodell: mal ganz ehrlich. Er kümmert sich 6 Mo gar nicht und dann will er das Wechselmodell? Wenn das Kind 2 ist? Bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Und er muss sich bis dahin mal richtig gut eingebracht haben. So einfach *flupp* jetzt Wechselmodell läuft es nicht.Locker bleiben - hier bei uns sagt man "Nerve behale". Suchen Sie sich wenn es soweit ist, eine Fachanwältin für Familienrecht und lassen Sie sich nicht - schon vor der Geburt des Kindes - von ihm einschüchtern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2020



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Schaffe Fakten ziehe so weit wie möglich von ihm weg, so weit das ein Wechselmodell nicht möglich ist und das vor der Geburt. Suche dir so schnell wie möglich eine Kita/Krippe für dein Kind wo es ab eins rein kann.so schaffst du deinem Kind ein soziales Umfeld. Still solange es geht

von misses-cat am 22.01.2020, 19:24



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Dann ziehe ihm den Zahn. Wechselmodel bedeutet eben nicht das automatisch Unterhalt entfällt. Da soll er sich mal schlau machen.

von Felica am 22.01.2020, 20:33



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Danke, schade das es ihm nur darum geht. Mir fällt noch ein, als ich ihm sagte was er denn benötigte kam nur, ich brauche kein Wickeltisch, eine Wickelunterlage auf der Waschmaschine reicht auch. Finde sowas echt erschreckend. Er möchte sparen wo es nur geht.

von Bella0505 am 22.01.2020, 21:18



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Hallo, Unterhalt spart er sich nur zum Teil. Ihr müsstet euch beim Wechselmodell gegenseitig Unterhalt zahlen, jeder nach seinem Einkommen. Du musst ihm das Sorgerecht nicht geben. Er bekommt es allerdings auf Antrag, außer es stehen dem gewichtige Gründe (Kindeswohlgefährdung) entgegen. Ich würde an deiner Stelle nicht viel rumdiskutieren, sondern abwarten, was passiert, wenn das Kind erst mal da ist. Für das gemeinsame Sorgerecht muss er in die Gänge kommen, er muss den Antrag stellen, bevor das Wechselmodell durchgezogen wird, muss er vorher über einen langen Zeitraum den Kontakt zum Kind aufbauen und halten. Vorgeburtlich würde ich nichts regeln, Vaterschaftsanerkennung auf keinen Fall privat. LG luvi

von luvi am 22.01.2020, 21:42



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Was ist denn an einer Wickelauflage auf der Waschmaschine erschreckend? Wir sind weiß Gott nicht arm und ich verplempere sehr gern Geld aber einen Wickeltisch habe ich nie gekauft. Kind 1 lag 4 Wochen auf der Waschmaschine und danach auf dem Boden, Kind 2 wird von anfang an auf dem Boden gewickelt. Bringe das Beispiel lieber nirgendwo als "Negativ-Beispiel" an. Versuche Nachweise zu sammeln, die Deine Behauptung "Wechselmodell nur wegen finanzieller Gründe" untermauern. Der Rest wurde bereits gesagt: - lange Stillen - ggf. weit weg ziehen... oder akzeptieren, dass er genauso das Recht hat Zeit mit dem Kind zu verbringen wie Du und natürlich auch das Recht hat Entscheidungen zu treffen (Sorgerecht). 50:50 ist eigentlich fair. Mir wären jedoch zwei Wochen am Stück zu lang.

von HeyDu! am 22.01.2020, 22:29



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Also erstens finde ich das erschreckend da dieser Mann ein Kinderzimmer einrichten will und ihm das zu teuer ist da er es nur paa Monate benutzt. 2. Kann ich nich einfach mal weg ziehen weil ich mit etwas nicht einverstanden bin da meine Tochter hier zur Schule geht und auch Freunde hat. 3. Hab ich wie gesagt kein Problem damit, solange er sich kümmern will weil er Interesse hat und nicht weil er kein bock hat zu zahlen. Ich habe bei meiner Tochter auch das wechselmodell und bin die letzte die damit ein problem hat. Unterschied ist nur das ihr Vater wirklich interesse hat und sich nicht erst ab den 2.lebensjahr kümmern will.

von Bella0505 am 22.01.2020, 22:33



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Na ja, mit dem 2. Lebensjahr kommt er Dir ja noch entgegen oder willst Du ein (eventuell auch noch gestilltes) Baby gleich in den ersten paar Monaten bereits Wechselmodell leben lassen? Das Baby muss sich erst einmal eingewöhnen in dieser Welt. Mach was Du für richtig hältst. Er hat jedenfalls gute Chancen für gemeinsames Sorgerecht und evtl. auf Wechselmodell ab einem bestimmten Alter, erstrecht wenn Frau Richterin/Herr Richter erfährt, dass Du beim ersten Kind bereits dieses Modell lebst. Eine fehlende Wickelkommode interessiert da Null, wickeln kann man auf dem Boden oder auf dem Bett oder auf dem Küchentisch.

von Port am 22.01.2020, 23:30



Antwort auf: Sorgerecht und Unterhalt

Entschuldige, wenn ich auch hier antworte. Gegen Sorgerecht spricht nichts ernsthaftes, aber keiner sagt, das du ihm das geben muss. Schon gar nicht, wenn er die Vaterschaft nicht annerkennt. Wenn er ernsthaftes Interesse hat (egal, ob es nur aus finanziellen Gründen ist) solltet ihr einen Termin beim Jugendamt machen wegen dem Umgang. Dazu muss er ja erstmal einen Vaterschaftstest machen, Vaterschaft anerkennen. Und um das Sorgerecht muss er halt kämpfen, nur freiwillig muss du ihm das nicht geben. Bis dahin vergeht noch viel Zeit

von kügelchen12 am 23.01.2020, 08:24



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