Frage: sorgerecht/umgangsrecht

meine ex und ich sind sehr zersdtritten. sie läßt mich unse baby gerade mal ein mal die woche für 4 stunden sehen, immer nur samstags mittags. obwohl sie weiß, daß er sehr an mir hängt. wen ich was sag, kommt sie mir immer mit dem jugendamt und daß ich ihn nur für 2 stunden in der woche sehen müßte, wenn sie will. und sie läßt mich ja viel länger. denkt sie denn gar nicht an das kind? ich seh doch, wie er sich freut und das ich ihm fehl, wenn er mich sieht. er leidet bestimmt die ganze woche, wo ich ihn nicht sehen darf. und ich leide auch ganz arg. ich bin kurz davor, mein baby(obwohl oder weil ich es so lieb hab) zu vergeesen, denn wir leiden beide ganz arg, viel zu arg. ich weiß, das er in einem alter ist, wo er mich nach 4-8 wochen vergißt. ich kann das zwar nicht, aber dann tuts für ihn nicht mehr so weh. wie kann eine mutter nur so gemein sein zu ihren kind? und erzähl mir nix vom jugendamt, die interessiert doch das kind nicht wirklich, sonst könnten die nicht so ein gesetz machen von wegen einmal 2 stunden die woche. ich frag mich echt manchmal, ob von denen eine/r ein klienes baby hat und ob die wissen,was das kind braucht. doch nicht 2 stunden im monat den geliebten papa!!!

Mitglied inaktiv - 13.07.2004, 23:53



Antwort auf: sorgerecht/umgangsrecht

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, das die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2004



Antwort auf: sorgerecht/umgangsrecht

Hi Otto, ich kenne deine Situation auch ein wenig und spreche darum ein bisschen aus Erfahrung. Wie alz ist dein "Baby" denn ? Mein Sohn wird jetzt in August 4 Jahre alt. Auch ist hatte eine Durststrecke, in der ich ihn nur alle 14 Tage für ca 4 Stunden sah (wohne ausserdem ca 65Km entfernt). Als ich auch wöchentlichen Umgang erweitern wollte, leistete die Mutter anfänglich auch Widerstand. Inzwischen hat sich alles aus meiner Sicht zum Besten entwickelt. Allerdings war ich zeitweise auch an der Grenze der Geduld, habe sie aber nicht verloren. Du wirst sehen, sobald die Mutter nicht mehr nur zuhause ist und 200% die Mutti spielen kann, wird sie nach Entlastung im Alltag Ausschau halten. Wenn du es auch schaffst, bis dahin die Nerven zu behalten, dann kannst du dich da (mit kleinen Schritten) sehr stark ins Spiel bringen. Bei uns ist das Thema Umgnag inzwischen sehr sehr entspannt und wenn ich Wünsche äussere, dann finden wir auch eine Regelung, - ebenso umgekehrt wenn sie einmal eine Terminkorrektur wünscht. Sobald die Mutter zB wieder vollzeit arbeitet, dann wird sie HANDZAHM. Also, immer cool bleiben und langsam die Umgangsregelung verbessern. cu

Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 15:07



Antwort auf: sorgerecht/umgangsrecht

Hallo ihr 2, ich bin wirklich froh, dass es noch solche Väter gibt, die sich sogar darum bemühen, ihre Kinder öfter zu sehen, als "eingeplant". Ich, bzw mein Sohn (18 monate) hat leider nicht so viel Glück, denn er wird von seinem Vater seit der Trennung (knapp 7 Monate her) gar nicht mehr besucht, obwohl ich ihn mehrfach darum gebeten habe und ihm in dieser Sache wirklich alle Türen offen lasse. Aber er scheint seine "Freiheit" so sehr zu "geniessen", dass er wohl vergessen hat, dass ein Kind mehr brauch als einmal monatlich einen Geldbetrag. Schade! Ich wünsche dir jedenfalls viel Glück, damit du deinen Sohn wirklich so oft es geht zu dir nehmen kannst und dein Sohn ein relativ normales Verhältnis zu dir aufbauen kann. LG und viel Glück Petra

Mitglied inaktiv - 14.07.2004, 20:24



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