Frage: Sorgerecht im Unglücksfall

Hallo Frau Bader, Ich bin alleinerziehnd und habe auch die alleine Elterliche Sorge für meinen Sohn Lukas-Leon (13 Mon). Sein Vater ist nach unserer trennung 400 Km weit weg gezogen zu einer anderen Frau und deren Kindern. Er hat noch drei weitere leibliche Kinder (davon sind 2 in Pflegefamilien)aus zwei Ehen (wir waren nicht verheiratet, da in seiner dritte Ehe immer noch die Scheidung läuft, fals das nicht durch nichtmitwirkung eingestellt wurde) um die er sich bis wir zusammen gekommen sind nicht gekümmert hat. Zu einer Tochter (15 J.) hat er nun seit 1 1/2 Jahren Kontakt. Sie hat ihn jetzt auch in den Herbstfehrien besucht. Er hat sich schon in der Zeit, in der wir noch zusammen waren und in einer gemeinsamen Wohnung gelebt haben, nich viel um seinen Sohn gekümmert. Wir sind jetzt seit anfang Juni getrennt und er war bisher einmal da um seine Möbel abzuholen. Wenn ich ihm seinen Sohn dann nicht irgendwann in den Arm gedrückt hätte, Hätte Lukas nichts von seinem Papa gehabt. Ich muss dazu noch sagen, das er nach seiner ersten Ehe (die dauerte ca. 4 Jahre) ständig wechselnde Beziehungen hatte,die ca. 1/2 bis höchstens 2 Jahre hielten und er auch häufig mehrere Beziehungen gleichzeitig hatte. Meine Frage ist jetzt, falls mir etwas passieren sollte, kann meine Schwester (sie ist Erzieheriun von Beruf) oder meine Mutter (sie ist Dipl. Sozialpädagogin) das Sorgerecht ganz oder zumindest teilweise übernehmen? Und wenn Ja, in welcher Form muss ich das Schriflich niederlegen, damit es Rechtlich gewicht hat? Und wie sieht das mit dem Aufenthaltsrecht aus? Vielen Dank!!!!! Melanie

Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 13:30



Antwort auf: Sorgerecht im Unglücksfall

Hallo, Sie kònnen Ihre Wùnsche handschriftlich festhalten. Am Ende entscheidet aber das Vormundschaftsgericht. Und da at der Vater die besten Chancen Liebe Grùsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2008



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