Sorgerecht für mein Kind im Fall meines Todes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sorgerecht für mein Kind im Fall meines Todes

Hallo, welche Möglichkeiten und Rechte habe ich, um für den Fall meines Todes oder meiner Geschäftsunfähigkeit das Sorgerecht für mein (noch ungeborenes) Kind an eine von mir gewünschte Person zu übertragen? Meine Familienkonstellation (und die meines Kindes) ist folgende: Ein Kindsvater ist nicht offiziell bekannt und es gibt derzeit keine Möglichkeit für das Jugendamt (oder ein Gericht) an die Identität des Vaters heranzukommen. Das werde ich auch weiterhin strngstmöglich geheim halten. Meine einzigen leiblichen Verwandten sind meine Mutter, mein Vater, ein Halbbruder und eine Halbschwester. Von den genannten Personen würde ich keinem das Sorgerecht freiwillig übertragen. Vermutlich wäre außer meiner Mutter auch keiner dazu bereit, es zu übernehmen. Für den Fall, daß mir nichts passiert, ist meine Lebensgefährtin automatisch die Zweitmutter meines Kindes. Welche Schritte kann ich einleiten, daß sie auch im Falle meiner Geschäftsunfähigkeit das alleinige Sorgerecht für unser Kind erhält? Oder für den Fall, daß ich während der Geburt vorübergehend entscheidungsunsfähig bin und wichtige Entscheidungen über unser Kind getroffen werden müssen (z.B. Intensivmedizin ja oder nein?) Ich habe einmal gehört, daß die Mutter zu Lebzeiten das alleinige Entscheidungsrecht hat, wem sie im Falle ihres Ablebens das alleinige Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht über das Kind übertragen möchte und daß die Jugendämter daran GEBUNDEN sind, sofern es sich nicht um eine Person handelt, die unfähig ist, für jemanden zu sorgen. Stimmt das? Vielen Dank im Voraus und ein schönes und erfolgreiches neues Jahr, Jellybean

Mitglied inaktiv - 31.12.2001, 19:45



Antwort auf: Sorgerecht für mein Kind im Fall meines Todes

Hallo, Sie können ein Vorsorgetestament machen. Dies ist beim Notar möglich. Die Notarkosten bestimmen sich nach dem momentanen Wert des zu vermachenden Erbes. Man muss da genaue Angaben zu den einzelnen Positionen machen. Ich nehme an, dass es bei einem Vorsorgetestament feste Gebühren gibt – fragen Sie unverbindlich bei einem Notar oder der Notarkammer an. Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift erstellen. Dann rate ich, das Testament gegen eine geringe Gebühr im Amtsgericht zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren. In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet. Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders. Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.01.2002



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