sehr geehrte frau bader,
da Sie in Ihrer Bio auch das thema familienrecht angeben, können Sie vielleicht folgende frage kurz beantworten:
angenommen beide elternteile (verheiratet) sterben gleichzeitig und hinterlassen ein minderjähriges bzw. kleines kind. wer erteilt und wer erhält danach das sorgerecht für das kind, wenn die eltern keine verfügung hinterlassen haben? in welcher priorität/reihenfolge werden verwandte dafür herangezogen? wie wird das hinterlassene vermögen (immobilien, versicherungen etc.) verwaltet bzw. für die erziehung des kindes herangezogen?
danke für die antwort, doo
Mitglied inaktiv - 26.09.2003, 13:13
Antwort auf:
sorgerecht bei tod der eltern
Hallo,
Sie können zusammen mit Ihrem Partner (wenn er der Kindsvater ist) ein Vorsorgetestament machen. Wenn Sie nicht verheiratet sind, jeder für sich. Dies ist beim Notar möglich. Dazu muss man sich natürlich einig sein.
Man kann es ist aber auch zu Hause handschriftlich + Ort + Unterschrift von beiden erstellen.
Dann rate ich, das Testament im Jugendamt zu hinterlegen. Das dient nur der Sicherheit, dass es nicht verloren geht. Außerdem wird es auf Wunsch geprüft. Man kann es auch bei Freunden/ Verwandten deponieren.
In der Regel folgt das Gericht diesem Testament, es sei denn, es hält die Person nicht für geeignet (zu alt etc.). Dann entscheidet es im Kindswohlinteresse anders.
Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht.
Dies kann am Alter der Person oder an ihrem Lebenswandel liegen.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.09.2003