Zuerst möchte ich Ihnen ein gesundes Neues Jahr wünschen und auch einmal ein großes DANKE sagen.
Vor einiger Zeit habe ich schon einmal zum Thema Sorgerecht gepostet. Die Situation ist folgende. Bis vor kurzem haben ich und mein Freund in einer Eheähnlichen Beziehung gelebt, wir haben einen Sohn. Das alleinige Sorgerecht liegt bei mir. Meine Frage, wo iwr nun getrennt leben, muss ich ihm doch nicht 50% Sorgerecht geben, was ich auch nicht möchte. Welche Möglichkeiten gäbe es noch? Kann man das JA da heraushalten oder muss ich die Trennung angeben?
Vielen Dank für Ihren Rat.
LG Ivonne
Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 15:28
Antwort auf:
Sorgerecht, Teil 2...
Liebe Yvonne,
wenn Sie bis jetzt das alleinige Sorgerecht haben, bleibt das auch so, wenn Sie das wollen.
Er kann zwar versuchen, es zu bekommen, seine Chancen sind aber mehr als schlecht- Sie waren ja nicht verheiratet.
Es ist taktisch zu überlegen, sich an das JA zu wenden, bevor er es tut (dass können nur Sie beurteilen).
Dann können Sie zuerst Ihre Seite erklären, bevor er das JA zu seinen Gunsten eingenommen hat.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.01.2002
Antwort auf:
Sorgerecht, Teil 2...
hallo und frohes neues
ich war auch in der situation und wenn du dich mit ihm einigen kannst dann kannst du das JA da raus halten.
du musst ihm auch nicht 50% des sorgerechts abgeben.
er kann es zwar versuchen aber wenn du da gründe für hast warum nicht wird es nicht gehn denk ich mal.
aber wen du trotzdem unsicher bist wende dich ans JA.
du musst ja auch unterhalt und so klären.
und wenn du das nicht mit ihm regeln kannst, ist das JA wirklich besser dabei.
ich wünsch dir auf jeden fall viel glück dabei
Mitglied inaktiv - 02.01.2002, 16:55