Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe eine Frage zu den Begriffen "Sorgeberechtigter" in Abgrenzung zum "Erziehungsberechtigten". Meines Wissens nach sind Sorgeberechtigter und Erziehungsberechtigter nicht dasselbe. Ein Sorgeberechtigter kann einen anderen Erwachsenen die Erziehungsberechtigung übertragen. Das könnten z. B. Großeltern sein, oder ein neuer Lebensgefährte usw. Im Alltag stelle ich aber fest, dass z. B bei Formularen im Kindergarten oder der Schule nach einer Unterschrift oder Daten von Erziehungsberechtigten gefragt werden. Kann nun hier auch der Lebensgefährte (der mit dem Kind zusammenwohnt) unterschreiben? Wenn die Frage nach den Erziehungsberechtigten eines Kindes gestellt wird, und die Sorgeberechtigte Mutter gibt den Lebensgefährten an, dann wäre das (wie ich die Unterscheidung verstanden habe) rechtlich in Ordnung. Eindeutig wäre es nur, wenn die Frage nach den Sorgeberechtigten gestellt wird, oder? Oder sind Sorgeberechtigter und Erziehungsberechtigten doch gleichbedeutend? Ich hoffe, ich konnte meine Problematik ausreichend verdeutlichen. Vielen Dank LG luvi
von luvi am 25.09.2019, 09:22