Frage: Sonntagsarbeit

Bekomme ich denn bei einem Beschäftigungsverbot an Sonntagen das Entgeld für die so fehlenden Stunden pro Monat inklusve Sonntagszuschlag und Fahrzeit ? Oder muß ich die Arbeitszeit dann innerhalb der Woche nachholen ?

Mitglied inaktiv - 04.04.2008, 13:56



Antwort auf: Sonntagsarbeit

Hallo, wenn im Vertrag die Sonntagsarbeit steht, müssen Sie es nicht nacharbeiten, ebneso nicht, wenn der Sonntag zu den festen Schichten gehört. Liebe Grüsse, Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.04.2008